Rückgaberecht - Verbraucherschutz

7 Antworten

Das ist genau dieser kritische Fall von "in Gebrauch genommen"... Mit dem Anprobieren eines Kleidungsstücks z.B. kann man das nicht vergleichen.

Bei CDs steht auch oft dran, daß Du sie nur zurückgeben kannst, wenn die Folie noch drum ist (von Beschädigungen mal abgesehen).

Wenn das Parfum einen Mangel hätte, könntest Du es zurückgeben, aber nicht deshalb, weil es Dir nicht gefällt.

Wenn Du ein Parfum testen möchtest, kannst Du das auch in einer Parfumerie in der Stadt. So was bestellt man eben nicht über's Internet, wenn man nicht genau weiß, was man will.

Du könntest ja ein Teil des Orginal Parfüms entnommen und mit falschen wieder aufgefüllt haben. Bei einer I-Net Bestellung muß du den AGBs zustimmen, wenn dun dies nicht machst, kommt keine Bestllung zu stande. Jetzt kannst du aber doch nicht im nachhinein mit Recht als Verbraucher kommen. Es gibt eben auch Grenzen und du hast sie akzeptiert.Verbraucherschutz ist auch, das der Besteller ein neues orginales Produkt bekommt und eines was schon ein- oder mehrmals bei Kunden war und die ihre Nase dran hatten.

Wer ein ihm unbekanntes Produkt bestellt, dessen "Qualität" von persönlichen Neigungen abhängig ist, muss halt damit rechnen, dass es ein Griff in den Aschkasten wird.

Abgesehen davon, hast Du es in Gebrauch genommen, und von daher auch nicht auf Kulanz rechnen kannst.

Du könntest ja ein Teil des Orginal Parfüms entnommen und mit falschen wieder aufgefüllt haben. Bei einer I-Net Bestellung muß du den AGBs zustimmen, wenn dun dies nicht machst, kommt keine Bestllung zu stande. Jetzt kannst du aber doch nicht im nachhinein mit Recht als Verbraucher kommen. Es gibt eben auch Grenzen und du hast sie akzeptiert.

In den AGB wird vermerkt sein, dass die Ware nur in der Originalverpackung zurück gegeben werden kann. Der Verkäufer muss ja nun davon ausgehen, dass das Parfüm benutzt ist.
Ist ähnlich wie bei einer CD/DVD/Software. Auch die können nach dem Auspacken nicht zurück gegeben werden.