Online gekauft,die Ware waehrend der Ruecksendung verschwunden,die Erstattung verlangen

3 Antworten

Am besten gar nichts mehr, ist eine ganz verfahrene Sache und unklar, wer hier Schuld trägt. Du, die DHL oder der Verkäufer, könnte zu einem Zivilverfahren kommen, würde noch zusätzlich Kosten fordern.

hallo Liesche,

Danke fuer die Antwort. Ja.jetzt muss ich schauen,ob es sich lohnt,mich am Anwalt zu wenden.

Mfg Xiang

am besten zu DHL einsenden in ein Versandzentrum. DHL versichert Pakete (keine Päckchen wohlgemerkt - die sind unversichert) auch mit 500 €) - nötigenfalls mit 2500 € höher versichern als Wertpaket

Das Problem ist, daß auch bei mir im B2B (Business to Business) DHL das Paket in Hamburg im Versandzentrum incl. Verpackung bis zu 2 Wochen begutachten wollte. Dh. ich war Verkäufer, der Kunde selbst auch Dienstleister im Veranstaltungstechnikbereich.

Es ist schon ulkig, wenn DHL die Pakete herumwirft, diese im Container herunterfallen aus 2 m Höhe & dann der Gewerbetreibende 2 Wochen auf seine Ware verzichten soll, bis das im Versandzentrum mal irgendwann begutachtet wird...

Angeblich gibt es Klauseln, die Verpackungen vorschreiben, 1 m Fallhöhe zu überstehen. Das sind aber 4 mm starke, massive Stahlbleche, die bei professionellen Dimmerpacks verbogen wurden, & das in einem Flightcase von 9 mm Multiplex mit Alu-Kanten !!!

Hallo,

Vielen Dank fuer die Antwort. ja.Ich habe schon Schadensmeldung bei DHL gemacht.Aber sagte Viele,dass das wenige Chance hat,das Geld von DHL bekommen.

Denn der Verkaeufer traegt alle Ruecksendungskosten.Ich habe einen Retourschein von ihm bekommen.ich weiss nicht,ob das Paket versichert ist.Ich habe den Verkaeufer gefragt,sagt er mir aber nicht.Hier ist ein Email vom Verkaeufer.

Hallo Xiang Ye,

das Paket wurde von uns nicht geöffnet.

Es wurde lediglich im beisein des Zustellers angesehen.

Da die Sendung eine Retour ist, können nur wir als Händler die Nachforschung stellen. Diese wurde bereits heute eingeleitet.

Eine Erstattung findet grundsätzlich von der DHL an uns und dann von uns an Sie statt.Grundsätzlich muss der Diebstahl/ Austausch des Gerätes durch die DHL bestätigt werden. Solange noch nicht geklärt ist, ob hier ein solches Eingreifen in den Versand stattgefunden hat, können wir keine Erstattung durchführen.

Sobald wir eine Rückmeldung bezüglich der Nachforschung erhalten, werden wir Sie informieren.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!

Herzliche Grüße,

Katrin Dannowski clevertronic.de Ein Geschäftsbereich der Volt Venture GmbH Geschäftsführer: Dr. Dominik Verhülsdonk Amtsgericht Münster, HR B 12145, Sitz der Gesellschaft: Münster

Mfg xiang

Da wird dir nur der Gang zum Anwalt bleiben ...

http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html

hallo kluetje,

Danke fuer die Infos und Antwort.

Mfg Xiang