HILFE RÜCKGABERECHT

6 Antworten

Variante 1

Du hast die Ware online bestellt. Dann hast Du die Möglichkeit diese in einem Zeitraum von 14 Tagen wieder an den Versender zurück zu schicken. Bereits gezahltes Geld wird Dir hierbei gutgeschrieben und wieder ausgezahlt

Variante 2

Hast Du diese Ware in einem Geschäft gekauft, dann besteht die in Variante 1 beschriebene Möglichkeit nicht. Hier kann der Händler den Umtausch / Rücknahme ablehnen kann aber auch kulant sein und Dir einen Gutschein anbieten oder die Möglichkeit bieten gegen einen anderen Artikel umzutauschen. Wenn er richtig nett ist, dann kann er Dir auch Dein Geld wieder erstatten.

Das sind aber alles KANN Bestimmungen, einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung hast Du jedoch nicht

Problematisch könnte es in Deinem Fall jedoch sein dass es sich hierbei um reduzierte Ware handelt. Diese ist in den meisten Fällen vom Umtausch ausgenommen.

Hast du die Bluse bestellt oder im Laden gekauft? Für Kleidungskäufe im Laden gibt es nur ein Umtauschrecht bei Mängeln! Normalerweise ist der Kaufvertrag abgeschlossen wenn du die Ware bezahlt hast! Ein Umtausch hier kann immer nur auf Kulanz erfolgen. Soll also heissen, du kannst es versuchen aber ein Recht darauf hast du nicht - vorallem nicht auf Rückerstattung!

Normalerweise ist der Kaufvertrag abgeschlossen wenn du die Ware bezahlt hast

Nö, das Bezahlen der Ware hat nichts mit dem Abschließen des Kaufvertrags zu tun...

  • Hast Du die Ware in einem Geschäft vor Ort gekauft, besteht nur bei mangelhafter Ware ein Recht auf Umtausch (bzw. Nachbesserung). Ist die Ware frei von Mängeln, bist Du einzig und allein auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
  • Hast Du die Ware im Versandhandel gekauft, hast Du gemäß (ehemaligem) Fernabsatz-gesetz ein zweiwöchiges Rückgaberecht.
hast Du gemäß (ehemaligem) Fernabsatz-gesetz ein zweiwöchiges Rückgaberecht.

Wie kann man den aufgrund eines ehemaligen Gesetzes ein Rückgaberecht haben???

PS: Das Widerufsrecht findet sich jetzt in § 312d BGB iVm § 355 BGB. ;-)

@HH1887

Richtig, genau! Früher war dieser besagte § mal im ehemaligen Fernabsatzgesetz geregelt, heute Bestandteil des BGB !!!!

Unterschiedlich. Viele Geschäfte schließen einen Umtausch bei reduzierter Ware aus. Einfach nachfragen evtl steht es auch auf dem Bon.

Nicht unbedingt, gesetzlich ist der Verkäufer dazu nicht verpflichtet, außer es war ein Online-Kauf.

Das beste ist wohl wenn du im Geschäft nachfrägst wo du es gekauft hast.