Rückforderung Bearbeitungsgebühr abgelehnt wegen Schuldübernahme
Hallo,
ich habe ordnungsgemäß meine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei der Sparkasse eingereicht. Diese wurde jetzt abgelehnt, mit der Begründung das die Bearbeitungsgebühr durch eine Schuldübernahme entstanden ist. Das Urteil des BGH würde in diesem Fall nicht greifen. (2013 habe ich den Kredit von meinen Eltern übernommen) Kann mir jemand sagen ob dies wirklich ausgeschlossen ist? Bearbeitungsgebühr ist doch Bearbeitungsgebühr egal für was für ein Kredit, oder? Hat eventuell auch jemand einen Link zu einem Widerspruchsschreiben in diesem Fall. Wenn ich so nicht weiter komme würde ich einen Anwalt aufsuchen...wollte aber erstmal selbst recherchieren.
Vielen Dank schonmal.
1 Antwort
Nein, ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen. Typisch ist allerdings, dass alle Banken solche Ansprüche grundsätzlich zunächst einmal ablehnen. Sie versuchen alle, sich vor einer Rückzahlung zu drücken. In Deinem Fall fällt mir auf, dass die Bank von einer anderen Bearbeitungsgebühr spricht als der, die Du meinst. Ich denke, Du meinst die Gebühr, die Deine Eltern bei Abschluß des Kredits bezahlt haben, oder? Die Bank jedoch redet in ihrem Schreiben von einer anderen, nämlich der zum Zeitpunkt der Schuldenübernahme durch Dich. Also, wenn das so stimmt, gibt es auf jeden Fall weiteren Rede- und Klärungsbedarf. Ein Anwalt wäre sicher sinnvoll, wenn sich die Kosten im Rahmen halten. Mußt Du vorher erfragen.
Vielen Dank. Ehe Du Dir einen teuren Anwalt nimmst: vielleicht erkundigst Du Dich mal bei der Verbraucherzentrale, ob denen Gerichtsurteile bekannt sind, die auf Deinen Fall passen.
Vielen dank erstmal für die Antwort. Jedoch geht es wirklich um die Bearbeitungsgebühr die ich aufgrund der Schuldübernahme 2013 gezahlt habe.