Wie viel darf man verdienen, um Steuern ganz zurück zu bekommen?

3 Antworten

Für einen Single sind aktuell in 2018 die 9.000€ Grundfreibetrag + 1.000€ Werbungskostenpauschale, also mind. 10.000€ einkommensteuerfrei + zus. Vorsorgeaufwendungen wie Altersvorsorge-, Kranken- und Pflegeversich.beiträge und somit in der Anlage Vorsorgeaufwand zus. max. 1.900€, ergo in der Summe max. 11.900€ für dich einkommensteuerfrei ;-))

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Die Beiträge wirken sich sich jedoch nur dann steuermindernd aus, soweit der Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Und ich habe eigentlich die ganze Zeit Vollzeit gearbeitet aber einen Monat auch als kurzzeitig beschäftige.

Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei; dir wurden dabei ab ca. 1050€ mtl. Bruttolohn vom Arb.geber Lohnsteuer einbehalten! In der Anlage N für nichtselbstständige Arbeit mußt du diesen Bruttolohn eintragen inkl. der bezahlten Lohnsteuer...

Gruß siola55

KHSchindelar  11.10.2018, 14:47
----

Gäbe es einen absoluten Betrag den man nennen könnte wärst du bei deiner Recherche drauf gestoßen.Richtig ist der Grundfreibetrag beträgt für 2018 9000€, wird aber zB. 2019 9168€ und 2020 9408€ betragen. Außerdem ist es korrekt das andere Faktoren wie die Werbungskostenpauschale ebenfalls Einfluss auf die Steuergrenze haben. Wo die nun genau liegt ist also teilweise individuell und schon nächstes Jahr auch wieder obsolet.

siola55  11.10.2018, 11:54

Also für das Steuerjahr 2018 steht fest: Grundfreibetrag 9.000€ + Werbgs.kostenpauschale 1.000€ + Vorsorgeaufwendungen max. 1.900€, ergo in der Summe für 2018 sind dies nach Adam Riese max. 11.900€ einkommensteuerfrei!

Für das Steuerjahr 2019 gilt dann: 9.168€ + 1.000€ + max. 1.900€, also insgesamt im Steuerjahr 2019 sind dies dann eben max. 12.068€ ;-))

Nähere Details kannst du in Elster selbst ausrechnen...

Das sind Frage, die ich nie verstehen werde.

Steuern sind stets - nur - ein Teil des Einkommens.

Zahlst Du Steuern, sind Deine Einkommen - auch Nettoeinkommen immer höher als Einkommen, bei denen eine Steuerberechnung, aufgrund ihrer Höhe, nicht zum Zuge kommt.

Stoertebeker91  10.10.2018, 23:23

Naja, wenn ich Spitzensteuersatz zahlen würde, würde ich im Dezember vll. nicht plötzlich für Mindeslohn losziehen, liegt hier aber nicht vor, aber mancher hat Panik, dass er einen Euro zu viel verdient und deshalb 12 Cent nicht behalten darf.

KHSchindelar  10.10.2018, 23:29
@Stoertebeker91

Faszinieren, auf Einkommen verzichten aus Angst davon etwas abgeben zu müssen.

... ohne zu bedenken, dass dieser Verzicht nicht nur zu Lasten der Steuer sondern in 1. Linie zu Lasten des eigenen Geldbeutels geht.

Rechnung (Beispiel):

von einem Euro 12 Cent an Steuern zahlen, verbleiben 88 Cent.

Auf diesen Euro verzichten bedeutet auf 100 Cent zu verzichten.

Das sind 100 % Verzicht auch ohne Spitzensteuersatz

siola55  11.10.2018, 06:57

Zahlst Du Steuern, sind Deine Einkommen - auch Nettoeinkommen immer höher als Einkommen, bei denen eine Steuerberechnung, aufgrund ihrer Höhe, nicht zum Zuge kommt.

??? Kannst du deine Aussage bitte mal in verständlichem deutsch ausdrücken bzw. erklären...

KHSchindelar  11.10.2018, 07:44
@siola55

Was ist daran nicht zu verstehen ?

Bei Deinen Ausführungen zu Steuern verwundert mich Deine Aufforderung.

KHSchindelar  11.10.2018, 14:35
@siola55

Wenn Du lesen kannst, tu es.

siola55  11.10.2018, 07:03
Steuern sind stets - nur - ein Teil des Einkommens.

Lieber KHSchindelar, es gibt 7 Einkommensarten bei der Einkommensteuer:

Der Einkommensteuer unterliegen nach § 2 Abs. 1 EStG

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.

Nachstehend wird ein kurzer Überblick zu den 7 Einkunftsarten des § 2 Einkommensteuergesetz gegeben:

https://www.finanztip.de/einkunftsarten-einkommensteuer/

siola55  11.10.2018, 11:55

...wirre Aussage :-((

KHSchindelar  11.10.2018, 13:06
@siola55

Vermutlich weil sie nicht wie Deine irgendwo heraus kopiert wurde?

KHSchindelar  11.10.2018, 14:32
@siola55

Du kannst ja mal selbst eine Frage in gf.net stellen z.B.

Habe ich mehr Geld zur Verfügung - (in meinem Geldbeutel) - wenn ich Einkommen erziele von dem ich Steuer zahlen muss oder

habe ich mehr Geld zur Verfügung wenn ich kein Einkommen habe.

Falls Du dazu noch Fragen hast  - wovon ich ausgehe - , stelle sie.

An Deinem Finanztipp kannst Du Dich dennoch abarbeiten.