Job in der Gleitzone und Kleingewerbe?

2 Antworten

Hi liebes katerle999,
es gibt in D kein Kleingewerbe sondern z.B. ein Gewerbe im Nebenverdienst;
dies hat keine Auswirkungen auf deine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung in der Gleitzone als Midijob ;-)

Oder wird das getrennt berechnet und ich muss nur Steuern auf meine Einkünfte mit der Steuererklärung zahlen?

Deinen Midijob gibst du in deiner Einkommensteuererklärung als Anlage N an und dein Gewerbe im Nebenverdienst in der Anlage G für "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".

Gruß siola55

Hi,

deine selbständige Tätigkeit wird nicht mit dem Entgelt aus der Beschäftigung zusammengerechnet, du bleibst also in der Gleitzone.

Bei einem Verdienst von genau 850,00 Euro hat die Gleitzone aber keine Auswirkungen mehr, d.h. die Bemessungsgrundlage für deine Beitragsanteile beträgt auch 850,00 Euro.