Roller Versicherungskennzeichen auf anderen Roller montieren?!?

5 Antworten

Hallo timsie2212,

grundsätzlich ist ein Versicherungskennzeichen fahrzeuggebunden, d.h. du darfst es nicht einfach an einen anderen beliebigen Roller anbringen.

Du kannst aber bei deiner Versicherungsgesellschaft anrufen und klären lassen, ob ein Fahrzeugwechsel innerhalb deines Versicherungsvertrages möglich ist. In der Regel sollte dies der Fall sein, sodass du nach Änderung des Fahrzeuges in der Datenbank deiner Versicherung das Kennzeichen an den anderen Roller anbringen darfst.

Viel Spaß beim Rollerfahren :-)

§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

2.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html

Du brauchst natürlich eine neue Versicherung.


Wer in rechtswidriger Absicht.......... die ein amtliches Kennzeichen

Es geht hier um ein Versicherungstaferl, kein amtliches Kennzeichen,

Der korrekte § wäre hier der zu fahren ohne Versicherungsschutz da die Versicherung nur für das Fahrzeug gilt, dessen Rahmennummer in der Police eingetragen ist .

@Effigies
Es geht hier um ein Versicherungstaferl, kein amtliches Kennzeichen,

Nur weil ein Mofa oder Kleinkraftrad zulassungsfrei ist und damit kein Kennzeichen von der Zulassungsstelle ausgegeben bekommt bedeutet das nicht das ein Versicherungszeichen kein amtliches Kennzeichen ist. Schließlich dient das Versicherungskennzeichen genau wie das Kennzeichen eines zulassungspflichtigen KFZ der Zuordnung des Fahrzeugs.

Das beim Missbrauch eines solchen Versicherungskennzeichens kein Versicherungsschutz für dieses Fahrzeug besteht dürfte klar sein. Und weil §22 StVG auch auf zulassungsfreie KFZ angewendet werden kann und soll steht dort auch:

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist

Kann ich mein Versicherungskennzeichen von meinem derzeitigen Roller einfach an den neuen Roller anbringen

Klar kannst du. Nutzt nur nix, weil versichert ist nur der Roller, der im Versicherungsvertrag mit Rahmennummer eingetragen ist.

Du würdest also trotz dem Schildchen eine Straftat begehen (fahren ohne Versicherungsschutz) und wenn dich wer kontrolliert in einem Gerichtverfahren zu einer Jugendstrafe verurteilt werden, was ned nur ne Menge Ärger bedeutet sondern auch wesentlich mehr kostet als der ganze Roller. (Gerichtkosten, Anwaltskosten, Gebühren, Bußgeld, Anfahrt zu den Sozialstunden mit dem Bus etc)

Ganz zu schweigen davon wenn du ohne Versicherung nen Unfall baust...........

Frag am besten bei Deiner Versicherungsgesellschaft nach, jedenfalls müssen die Daten geändert werden um was für einen Roller es sich handelt. Aber sind wir mal ehrlich, so ein Kennzeichen kostet nun auch nicht die Welt...

Ja stimmt schon, kostet ja auch nicht die Welt aber man muss ja nicht unbedingt Geld ausgeben, wenns anders auch gehen könnte. Ich werd da dann morgen mal anrufen...

@timsiee2212

Es sind noch 3 Monate, die du bezahlen müsstest. Das wird sicher nicht teuer. Aber machen musst du es - oder du fährst Fahrrad..

Hallo, mach das bloß nicht das ist Versicherungsbetrug!!!!!!! Melde Dich am besten bei Deiner Versicherung und lass Dir ein neues Kennzeichen machen oder frag nach ob Du die Daten ändern kannst für den anderen Roller.

Versicherungsbetrug wäre es erst wenn man einen Schaden geltend machen würde.