Roller fährt schneller als 45km

8 Antworten

Grundsätzlich kommt es zunächst auf deine Fahrerlaubnis an. Wenn diese Dir erlaubt, Kfz dieser Bauart mit der entsprechenden Geschwindigkeit zu führen, bist Du dort schon mal auf der sicheren Seite. Bei Verneinung dieser Frage = Fahren ohne Fahrerlaubnis Des Weiteren ist die Einordnung des Kfz zu betrachten - besteht die Möglichkeit das Kfz mit "normalen" Versicherungskennzeichen zu führen? Dann muss auch tatsächliche Geschwindigkeit des Kfz entsprechend sein. Ist sie höher = Erlöschen des Versicherungsschutzes und der Betriebserlaubnis des Kfz, evtl kommt noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu, wenn Du denn nicht berechtigt warst (siehe oben).

Stell Dir eine Verkehrskontrolle vor: Als Papiere legst Du beispielsweise Deinen Klasse M Führerschein vor, die Polizei musste aber schon 65km/h fahren, um Dich überhaupt anhalten zu können. Nun führst Du schon mal ein Kfz für das Du nicht die nötige Fahrerlaubnis besitzt. Das Fahren ohne Versicherungsschutz schon mit inbegriffen, denn Deine Versicherung in Form der Kennzeichen deckt ja lediglich 45km/h ab. Da das Kfz ja aber sogar noch 25% schneller als zulässig ist, wird es vor Ort stillgelegt und sehr wahrscheinlich sichergestellt oder halt beschlagnahmt, wenn Du widersprichst. Es wird dann bei der entsprechenden Stelle untersucht (was auch wiederum Kosten verursacht) und dann ein Gutachten erstellt. Diese ganzen Unterlagen, inklusive Strafanzeige landen dann in einer roten Mappe, die bei der Staatsanwaltschaft landet. Diese entscheidet dann zunächst Weiteres.

Nicht zu vergessen, dass Du dann lange Zeit Fußgänger sein wirst.

Also das Fazit: Nicht aus Zeitgründen oder Bequemlichkeit das alles auf sich nehmen und das Kfz am Besten schon gestern drosseln lassen! Gas geben kann man auch später noch, wenn man die entsprechende Fahrerlaubnis und das Fahrzeug besitzt.

Dein Kollege hat recht, der roller muss auf Seriengemäß auf 45 gedrosselt werden, sonst ist das schon Versicherungsbetrug. Wirst du von Polizei erwischt, dann kanns richtig mies für dich aussehen, wenn schlimm läuft Roller weg und Autoführerschein sperre für die nächsten 2 bis 3 Jahre. Also sei schlau und zahlt ein paar euro für drosslung und erspar die den ganzen ärger. gute fahr.

Ja, der Kollege hat recht. Weil auch noch andere Probleme auftreten können: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Zulassung geht verloren und falls Du erwischt wirst, musst du sowieso zur Fachwerkstatt und danach sogar zum TÜV. Ist kein Spaß.

15 kmh sind nicht das Problem.... Unabhängig davon, wenn Du nicht schneller als 45 km/h fährst, was solls? Wenn irgendwo 80 km/h als Begrenzung steht, wird auch nicht jeder verurteilt, dessen Auto schneller fahren kann. Sinn der Sache ist doch, daß nicht schneller gefahren wird und nicht, daß man es könnte.

Dann muss er auf 125 anmelden, wenn er überhaupt den fürherschein besitzt, wenn er 50er angemeldet ist dann muss er sich an die 45 km/h halten, sonst kann bei Unfall die Versicherung die Schäden zu zahlen verweigern, da ein Versicherungsbetrug vorliegt und das ist Fakt.

15 km/h SIND ein Problem. Es geht nicht darum, wie schnell ich tatsächlich fahre, sonder es geht darum, wie hoch die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" eines Fahrzeugs ist.

Jedoch: Wo kommt denn deine Aussage von den 60 km/h her? Insbesondere bei "Baumarktrollern" solltest du davon ausgehen, dass der Tacho eine erhebliche Mißweisung (mehr als die erlaubten 7%) aufweist, so das aus den 60 ganz schnell realistische 48 km/h werden.

@fensterladen

Es gibt aber auch viele ältere Mopeds, vor allem von Hercules und Simson, die eine offizielle Zulassung für 50 km/h haben und ab Werk legal, ohne irgendwelches Tuning, knapp 60 laufen! Die braucht man auch nicht drosseln zu lassen.

Meine Hercules Optima lief mit meinen 110 kg drauf den Berg hinunter auch fast 70 (Tacho ganz am Anschlag) - und nun? Den Berg hoch kam sie freilich nur mit 20, aber das ist ein anderes Thema^^

Wie schon oben angegeben, ist die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit des Rollers ein Problem. Die Angabe bei einer Kontrolle:"den habe ich schon so gekauft" gilt hier nicht. Der Fahrzeughalter/-führer ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Bei einer Kontrolle oder einem Unfall ist mit erheblichen versicherungstechnischen Nachteilen zu rechnen. Die Zulassung für das Fahrzeug erlischt, der Versicherungsschutz ist hin, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anzeige, Gutachterkosten, usw.usw.