Roller Baujahr 1993 fährt schneller als 50kmh. Eventuell eine Strafe zu erwarten?

5 Antworten

Theoretisch müsstest du ihn nachdrosseln lassen, aber die Polizei wird wohl keinen Stress machen. Selbst wenn du eine Anzeige kriegen würdest, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit fallen gelassen werden:

Meist wird eine 10% Toleranz gewährt. Teilweise war die Toleranz sogar bei 20%.

Wenn er wirklich 55 kmh fährt, wird dies völlig Ok sein. Mach dir keine Sorgen.

Ein Messstand wird nie die Geschwindigkeit messen, die der Roller tatsächlich erreichen kann, sondern nur die, welche er bei gleich schnellen Rückenwind theoretisch erreichen könnte, denn auf dem Messstand gibt es keinen Fahrtwind. Ansonsten sind die anderen Antworten schon recht gut.

Zu meinem Kommentar von schoenys: Die hohe Endgeschwindigkeit einer Simson S50/51 oder einer Schwalbe ist der Grund für deren Beliebtheit, denn obwohl diese eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und sogar eine ohne Tuning maximal erreichbare Geschwindigkeit von etwa 85 km/h haben, darf man diese mit einem normalen Mopedführerschein fahren.

Wenn der roller reale 55 km/h läuft musst du dir keine sorgen machen weil der roller laut Hersteller 10% der Höchstgeschwindigkeit schneller sein darf sprich in deinem Fall darf der roller 55 laufen. Wobei ein roller der mit 45 km/h angegeben ist nur 49.5 km/h fahren darf und eine schwalbe mit der Ausnahme von 60 km/h darf 66 km/h fahren

Eine Simson S51 oder S50 schafft ohne Tuning sogar bis zu 85 km/h, wenn sie topfit ist. Selbiges sollte also auch für eine Schwalbe gelten, denn sie hat denselben Motor. Die 60km/h bei einer S50/51 und einer Schwalbe sind die angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit, was aber nichts darüber aussagt, was die maximal erreichbare Geschwindigkeit ist. Klar ist nur, dass man eine Simson S50/51 oder Schwalbe niemals während ihrer Einfahrtsphase ausfahren (bis auf volle Geschwindigkeit und auch nicht mit Vollgas fahren) sollte, da man dadurch den Motor ruiniert.

Dennoch kann man eine Simson S50/51 oder Schwalbe mit einem Mopedführerschein fahren, obwohl dieser nur bis 50ccm und 50 km/h einschließt, denn vor einem Baujahr von 1990, wenn ich mich recht entsinne, gilt als Grenze die zulässige (nicht die tatsächlich erreichbare) Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

weil der roller laut Hersteller 10% der Höchstgeschwindigkeit schneller sein darf

Unsinn

@ginatilan

Durch die Vorschrift des § 30a StVZO soll einer Änderung der bbH durch Manipulationen entgegengewirkt werden. Die hier verbindliche Richtlinie 97/24/EG enthält Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe. Zugunsten des Betroffenen wird eine Messtoleranz von 10 % zugestanden (das bedeutet nicht, dass das Fahrzeug 10 % schneller fahren darf). Quelle: Messtoleranzen-Katalog aus VkBl. 1994, 182.

Diverse Richtlinien sollen also im Bereich der Leichtkrafträder und Kleinkrafträder, einschl. Mofas/FmHs sicherstellen, dass die bbH auch bei Veränderungen im Bereich Luftfilter und Ansauggeräuschfilter nicht über die Toleranzwerte hinaus überschritten wird. Diese liegen z.B. beim Leichtmofa bei 22,5 km/h, Mofa 32,5 km/h und beim LKR bei 90 km/h.

@siggibayr

(das bedeutet nicht, dass das Fahrzeug 10 % schneller fahren darf).

so kam es aber bei mir an, sorry

kommt auf deine führerschein an am ist bauartbedingte höchstgeschwindigkeit 45 kmh also gegebenfalls drosseln lassen oder aufpassen und nicht volll durchziehen

Dieser Roller dürfte noch 50 fahren. Die 45kmh sind erst ab einem späteren Baujahr, 2000 oder 2002 wenn ich mich nicht irre.

@DieFridde

...soviel ich weis richtet sich das nicht nach dem Baujahr des Fahrzeuges,sondern wann es erstmalig im Straßenverkehr zugelassen wurde.

@Diddy57

Ja, richtig. Der Roller stand aber nicht jahrelang in der Garage, sondern wurde 1993 noch angemeldet.

Da passiert gar nichts.

Hast du dafür eine Begründung?