Darf man Motorräder selber drosseln?

8 Antworten

Verabschiedet euch doch mal von PS, das steht in keiner Fahrerlaubnisverordnung.

Dort ist ganz klar geregelt, das mit der Fahrerlaubnis

A2 Krafträder bewegt werden dürfen, die

a) eine Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Selbst eine geringfügige Überschreitung der Grundleistung ist nicht erlaubt. Und nein, ein Motorrad drosseln, und dieses gedrosselte noch einmal drosseln ist auch nicht erlaubt.

Selber drosseln ist nicht, das muss von einer Fachwerkstatt gemacht werden, wegen schriftlichem Nachweis, und auch vom TÜV abgenommen und eingetragen werden.

Du solltest lieber nach den kW schauen, die sind in den Fahrzeugpapieren angegeben und nach Denen richten sich auch die Bestimmungen!

Wenn Jemand ein 71kW-Krad als 96PS anbietet ist es nicht erlaubt das gedrosselt mit A2 zu fahren. Findest Du Eines das 70kW hat aber als 97PS angeboten wird wäre es hingegen möglich.

Die einfachste Methode wäre natürlich ein Motorrad zu erwerben das bereits gedrosselt und abgenommen ist. Man kann es auch selbst machen indem man Fahrzeug-Spezifisch einen Drosselsatz besorgt, einbaut und es von TÜV&Co abnehmen lässt.

Man kann auch jedes x-Belibige (Vorraussetzung bis 70kW max im Originalzustand) nehmen und es auf eigene Faust drosseln. Zu meiner Zeit war das noch der Führerschein 1a bis 20kW bzw als ich den machte 25kW. Ich bekam einen Exoten an Motorrad den ich damals selbst auf diese 25kW (25,4kW habe ich hinbekommen) gedrosselt hab. Das geht, man braucht aber einen Prüfer/Gutachter mit dem man reden kann, eine gute Idee Was man am Motorrad verändert (das sich auch eintragen lässt um es evtl auch kontrollieren zu können) und einen Prüfstand auf dem man gewöhnlich mehrere Versuche braucht bis man die Leistung hat die da sein soll.

Es muss auch eine Geräuschmessung vorgenommen werden, das geht direkt bei TÜV&Co. Es kommt auch eine andere Höchstgeschwindigkeit raus, eigentlich müsste Die auf einer Teststrecke per Lichtschrankenmessung ermittelt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

kW, nicht PS. Nirgendwo in den Papieren oder Gesetzen wird etwas von PS geschrieben.

So, weiter im Text.

Natürlich kann man auch selber eine Drossel einbauen - wenn man es kann. Und dann sollte der Prüfer das auch irgendwie sehen können. Bei einer Gaszugdrossel ist das ja recht einfach -> man kann sie u.U. gut sehen oder spürt es direkt beim Betätigen des Gasgriffs.

Schwieriger sieht es aus wenn auch noch Drosselblenden verbaut werden sollen. Sind die wirklich drin?

Das sieht der Prüfer wohl nicht - will es aber sehen. Oder aber er will eine Einbaubestätigung einer Werkstatt haben. Dann geht es problemlos.

Und: Ja, 1 kW zuviel ist 1 kW zuviel. Meistens werden es 2 kW zuviel sein - 72 kW statt 70 kW. ;)

Hallo,

du brauchst einen zugelassenen Drosselsatz, sonst bekommst du die Drosselung nicht abgenommen.

Einbauen darfst du den Drosselsatz auch selbst.

Einfach irgendwie drosseln ist nicht möglich.

Das Motorrad darf original nicht mehr als 70 kW haben.

Hat es mehr ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

Richte dich immer nach den kW, denn nur die sind maßgeblich.

Viele Grüße

Michael

PrivateUserx 
Fragesteller
 09.06.2019, 02:21

Kw und ps ist das gleiche sind halt unterschiedliche Maßeinheiten wie Celsius oder Fahrenheit. Aber sonst danke

migebuff  09.06.2019, 09:28
@PrivateUserx

Nein, es ist nicht das Gleiche. Die Fahrerlaubnisverordnung kennt keine PS. Im Schein ist ein Wert angegeben. Dieser Wert zählt. Wenn er zu hoch ist, ist er zu hoch. Du kannst dich nicht darauf berufen, dass man das in eine antike Einheit umrechnen könnte, mit faschem Umrechnungsfaktor, mit ein paar weggelassenen Nachkommastellen und Rundungsfehlern und er dann theoretisch passen würde, wenn man ihn wieder zurückrechnen und noch fünfmal runden würde.

19Michael69  09.06.2019, 10:12
@PrivateUserx

Genau genommen ist es nicht das gleiche.

In der Fahrerlaubnis-Verordnung stehen nur kW und bei der Rundung auf PS liegt man ganz schnell mal daneben.

Grundsätzlich ziemlich wurscht, außer halt beim A2 und der Drosselung.

Gruß Michael

Es gibt kein Gesetz, welches dir vorschreibt, den Umbau von einer Werkstatt ausführen zu lassen. Solange die Drosselung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen und von der Zulassungsstelle eingetragen wird, ist alles in Ordnung.

PS: Darf ich eine Maschine mit 97 PS kaufen? Ist 1 PS zu viel strafbar?

Ist 97 eine größere Zahl als 95,17?