Riss in Windschutzscheibe (Beifahrerseite) Wie gefährlich? Übernimmt Haftpflicht?

5 Antworten

Die Kaskoversicherung des KFZ wäre für den Schaden nicht zuständig da der Schaden von innen aufgetreten ist und die Ursache bekannt ist.

Privathaftpflicht des Verursachers oder er selbst können (sollen) den Schaden regulieren.

Vampire321  18.10.2017, 00:06

Glasbruch ist glasbruch...

Bei einer defekten Windschutzscheibe fragt gar keiner... ich hab schon 6 oder 7 Scheiben in de letzten 28 Jahren bekommen, und ich hab jedesmal eine übernahmeerklärung beim Scheibenshop unterschrieben und die haben das mit meiner Kasko abgerechnet...

Gaskutscher  18.10.2017, 00:10
@Vampire321

Wenn der Schaden als Steinschlag- oder Hagelschaden entstanden ist: Kein Problem.

Fahrlässig (im beschrebenen Fall) oder gar vorsätzlich sowie Vandalismus ist mit TK nicht abgedeckt. Da braucht es dann schon VK.

Spielt aber keine Rolle da der Fragesteller keinen Kaskoschutz hat und der Schaden - wie detailiert beschrieben - von jemand anderem beim Beladen verursacht wurde. 

Deine Formulierung "Glasbruch ist Glasbruch" grenzt schon an Anstiftung zum Versicherungsbetrug (welcher ja mangels TK nicht möglich ist).

Vampire321  18.10.2017, 00:20
@Gaskutscher

Nochmal:

Wenn ich mit meinem Wagen zum Scheiben Service fahre, die mir eine neue Scheibe einsetzen und ich die Übernahme Erklärung unterzeichne, dann machen die den ganzen Schreibkram mit der Versicherung... keine Ahnung was die denen schreiben...ist mir auch egal... und meiner Versicherung wahrscheinlich auch!

Beim letzten Mal schrieb mir mein versicherungsspezi über WA ob ich ne neue Scheibe bekommen hätte, als ich das bejaht hab kam ein ‚ok, dann ist ja alles richtig‘ und das Thema war erledigt

Gaskutscher  18.10.2017, 00:23
@Vampire321

Und du hast auch immer von innen zerstörte Windschutzscheiben und keinen Kaskoschutz wenn du dies tust?

tom1stein  21.10.2017, 10:45
@Gaskutscher

Quatsch nicht, sondern schau in die Versicherungsbedingungen, ob dort steht "Glasbruch" oder "Glasbruch von außen in Folge von Fremdeinwirkung blablabla...". Nur das, was dort steht, zählt! In meiner Versicherung steht "Glasbruch - versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert." Da steht also keinerlei Ausschluss zur Ursache, Verursacher, Schadensablauf etc.

Gaskutscher  21.10.2017, 11:56
@tom1stein Bei welcher Versicherung bist du?

Bei mir ist bei TK z.B. Vandalismus explizit ausgeschlossen. Das wäre deiner Meinung nach ja auch "Glasbruch / Bruchschaden".

1. Das ist unkalkulierbar. Die Scheibe kann auch plötzlich zerspringen und die Splitter dir ins Gesicht fliegen.

2. Nein. Schäden am Auto sind nie von einer privaten Haftplflichtversicherung abgedeckt.

3. Ist schwer zu sagen. Auf jeden Fall ist die Scheibe instabil und kann jederzeit vollständig zerspringen.

4. Nein. Da gibts auch keine Tendenz.

Wie äussert sich der Freund zu dem Schaden, den er angerichtet hat?

Gaskutscher  18.10.2017, 00:13

zu 2.: Ich glaube nicht das er seine HP meint. Er meint die HP  vom Verursacher. 

Für den Schaden am KFZ ist in dem Fall durchaus die Privathaftpflicht des Verursachers zuständig. Die KFZ-HP hat damit nichts zu tun (siehe auch meine andere Antwort).

ViererGolfer84 
Fragesteller
 18.10.2017, 00:21
@Gaskutscher

Richtig!

Ich meine die Privathaftpflicht meines Freundes. Habe ich ja auch bereits in der Fragestellung geschrieben.

ronnyarmin  18.10.2017, 12:42
@ViererGolfer84

Die wird in der Regel keine Schäden am KFZ begleichen. Falls es ausnahmsweise anders sein sollte, ist das in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.

Wenn dessen Haftpflicht nicht zahlt, muss er halt selber in die Tasche greifen.

SEIN Umzug, SEINE Arbeitsplatte, DEIN Auto, DEIN schaden = SEIN Problem!

Ein Anruf seitens des besagten Helfers bei seiner Privathaftpflichtversicherung klärt / sollte klären, ob diese den Schaden übernimmt.


wann könnte er sich so weit ausgebreitet haben


ein Schlagloch kann ausreichen, dass diese Scheibe Tausend weitere Risse bekommt und Du einen derben Unfall produzierst.

Zwecks Kostenminimierung schaue ob Du auf dem Schrottplatz eine passende Scheibe bekommst.

Privathaftpflichversicherungen schließen Schäden an Kraftfahrzeugen normalerweise aus ... glasbruch deckt die Teilkasko ab (sofern vorhanden) und der Sprung kann noch bis zum nächsten tüv halten, kann aber auch am nächsten Schlagloch oder Bordstein quer durch gehen...

Fahr zum Scheiben Service, die bauen dir das Teil sofort ein, 2 Stunden sollte der Kleber ruhen, dann kannste wieder fahren

Hast du keine Kasko, zahlst du das selber

Ach ja, der Riss von außen zeigt das es wohl ein Steinschlag war... sorry, sieht echt mies aus für nen haftpflichtschaden

Alternativ hol dir ne Scheibe vom Schrott und Bau die selber ein...