Scheibe gesprungen. Wer zahlt?

9 Antworten

Normalerweise gehört die Tür zum Gebäude, demnach wäre die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig. da die Tür ohne Verschulden entzwei gegangen ist. Die Glasscheibe gehört ja meines Erachtens zur Balkontür als Ganzes?

abductions 
Fragesteller
 23.09.2015, 17:43

Ich wusste nicht, dass diese Glasversicherung nur für das Möbelinventar gilt. Hab ja schon das Internet durchsucht und habe oft im Zusammenhang dessen von dieser Glasversicherung gelesen.

DerHans  23.09.2015, 17:54
@abductions

Haushaltsglas beinhaltet selbstverständlich die Scheiben der Mietwohnung.

schleudermaxe  23.09.2015, 20:12
@DerHans

... und warum nur der Mietwohnung? Auch die von einem Eigentümer ordnet doch, oder? Leider ist die Frage zu diesem Punkt etwas dünn geraten!

DerHans  23.09.2015, 21:33
@schleudermaxe

Der Eigentümer müsste ja eine Gebäudeglasversicherung haben. Das haben aber die wenigsten. Und wenn doch gilt die meistens nur für die Fenster, die der Allgemeinheit zugänglich sind.

hermanngustav  24.09.2015, 08:46
@DerHans

Haushaltglas beinhaltet zwar auch Scheiben der Mietwohnung, aber abductions hat nun mal geschrieben, dass er eine Hausrat- ohne Glasversicherung (soweit er weiß) hat. Also gibts da nichts. Da die Scheibe offensichtlich ohne fremde Einwirkung (eventuell Glasspannung durch Sonneneinstrahlung) zerstört wurde, muss der Hausbesitzer die Scheibe wieder instandsetzen, ob er nun eine Wohngebäude-Glasversicherung hat, oder nicht, denn er ist verpflichtet bewohnbaren Wohnraum für die Miete zu Verfügung zu stellen. Wenn der Hausbesitzer keine Glasversicherung hat - die hätte er über Nebenkosten mit den Mietern abrechnen können - hat er eben am falschen Ende gespart und muss nun selbst zahlen.

schleudermaxe  24.09.2015, 13:34
@hermanngustav

... also, kein Vermieter wird sich so etwas ans Bein binden. Hier bei uns wird jede Versicherungsleistungen zerpflückt; eine Glasversicherung für Mieter muß ein Mieter eben nicht über die BK Abrechnung wuppen, sondern selber abschließen und wenn er dies nicht möchte, öffnet er eben seine Geldbörse oder muß zum Rathaus.

Ohne Glasbruchversicherung sieht es nicht gut für dich aus - denn deine Haftpflichtversicherung hat -wie jede andere auch- für derartige Schäden regelmässig eine Ausschlußklausel.

Eine Hausratversicherung würde für Glasbruch nur aufkommen, wenn ein versicherter Schaden eingetreten ist, beispielsweise durch Einbruchdiebstahl. Bei durch Feuer und Sturm verursachte Glasbrüche ist meist die Gebäudeversicherung zuständig.

Wenn du nicht "nachgeholfen hast" und die Tür klemmt, kann es durchaus sein dass durch die Temperaturunterschiede die Tür gearbeitet hat, dass die Scheibe gerissen ist.

Gib deiner Vermietung Bescheid und frage bei deiner Versicherung nach. Die Glasversicherung bezieht sich eher auf Glasteile an oder in Möbeln.

abductions 
Fragesteller
 23.09.2015, 17:32

Was meinst du mit "nachhelfen"? Ich benutze nur soviel Kraft, dass sie halt zu und auf geht. Also keine überschüssige Gewalt, falls du das meinst. Ich gehe schon seit Anfang an, realtiv vorsichtig mit der Tür um.

violatedsoul  23.09.2015, 17:37
@abductions

Dass zum Beispiel was dagegen gefallen ist, weil es auf dem Balkon nicht richtig stand oder befestigt war. Es gab ja auch einige stärkere Gewitter, zumindest bei mir.

Direkte Absicht unterstelle ich nicht. Sind ja meist Unfälle, wenn was im Haushalt passiert. In der Zimmertür meiner Tochter ist zum Beispiel ein Loch, weil mir ein Bein ihres Schreibtischs rangefallen ist.

Ich denke mehr an falsche Verarbeitung der Tür. Und das muss sich der Vermieter angucken.

abductions 
Fragesteller
 23.09.2015, 17:40
@violatedsoul

Es ist eine Doppelverglasung, der Riss ist innen. Also schließe ich aus, dass etwas von außen drangekommen ist.

abductions 
Fragesteller
 23.09.2015, 17:52
@violatedsoul

Danke für den Link! Der war sehr hilfreich. "Die Risse der Kantenbrüche laufen annähernd rechtwinklig von der Kante aus in das Innere der Scheibe." - das ist auch bei mir der Fall. Rechtwinklig, von außen nach innen.

violatedsoul  23.09.2015, 17:53
@abductions

Falls ein Gutachten erstellt werden muss, bist du mit dem Link ja dann gut informiert.

abductions 
Fragesteller
 23.09.2015, 17:55
@violatedsoul

Besten Dank! Link wurde schon abgespeichert. :)

In den meisten Mietverträgen wird dem Mieter auferlegt eine Glasversicherung abzuschließen. Für solche Fälle gibt es die Haushaltsglasversicherung.

Ist die Ursache unklar, wirst du die Scheibe ersetzen müssen.

DerHans  23.09.2015, 17:31

Dass die Terrassentür klemmte, hättest du der Hausverwaltung mitteilen müssen.

abductions 
Fragesteller
 23.09.2015, 17:33
@DerHans

Das weiß mein Vermieter ja von Anfang an.

violatedsoul  23.09.2015, 17:40

Der Vermieter kann außer der normalen Haus/Haftpflicht nichts verlangen. Glasversicherungen betreffen Möbelinventar.

DerHans  23.09.2015, 17:41
@violatedsoul

Blödsinn, Haushaltsglas beinhaltet sebstverständlich die Scheiben der Mietwohnung.

violatedsoul  23.09.2015, 17:52
@DerHans

Was hat denn ein Mieter mit Fensterschäden zu schaffen, wenn er nichts mit dem Schaden der Scheibe zu tun hat?!

Bist du ein Vermieter, der sich um seine Versicherungspflichten drückt?

schleudermaxe  23.09.2015, 20:13
@violatedsoul

...oh ein Kenner? Da fehlt aber noch so einiges, oder?

hermanngustav  24.09.2015, 08:49
@violatedsoul

Da die Scheibe offensichtlich ohne fremde Einwirkung (eventuell Glasspannung durch Sonneneinstrahlung) zerstört wurde, muss der Hausbesitzer die Scheibe wieder instandsetzen, ob er nun eine Wohngebäude-Glasversicherung hat, oder nicht, denn er ist verpflichtet bewohnbaren Wohnraum für die Miete zur Verfügung zu stellen. Wenn der Hausbesitzer keine Glasversicherung hat - die hätte er über Nebenkosten mit den Mietern abrechnen können - hat er eben am falschen Ende gespart und muss nun selbst zahlen.

Da die Scheibe offensichtlich ohne fremde Einwirkung (eventuell Glasspannung durch Sonneneinstrahlung) zerstört wurde, muss der Hausbesitzer die Scheibe wieder instandsetzen, ob er nun eine Wohngebäude-Glasversicherung hat, oder nicht, denn er ist verpflichtet bewohnbaren Wohnraum für die Miete zur Verfügung zu stellen. Wenn der Hausbesitzer keine Glasversicherung hat - die hätte er über Nebenkosten mit den Mietern abrechnen können - hat er eben am falschen Ende gespart und muss nun selbst zahlen.