Mein Mann möchte mich für unser gemeinsames Haus auszahlen. Muss ich das erhaltene Geld versteuern?

3 Antworten

Wenn es sich um Privatbesitz handelt wird keine Einkommenssteuer fällig! Das Haus wurde mit bereits versteuertem Geld erworben oder erbaut! Wenn beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen wurden ist es aber erforderlich den Grundbucheintrag zu ändern und den Verkauf notariel zu beglaubigen. Für Grundbucheintrag und Notar werden den Gebührenlisten entsprechend diese fällig. Weiterhin wird der erwerbende Ehepartner Grunderwerbssteuerpflichtig!

Danke für die Auskunft

Hallo Geli, das Geld musst du nicht versteuern, aber du wirst es ja erst mal anlegen, und von den bescheidenen Gewinnen, die du im Moment nur machen kannst, geht auch noch ein Viertel Kapitalertragsteuer weg. Außerdem: Du wirst du erst mal Miete zahlen müssen, und wenn du diese nicht über deinen Job bezahlen kannst, wird das Geld beständig weniger. Und im Alter ist das Geld vielleicht alle, für Miete, Reisen und Extras draufgegangen, und dann steht du da mit evt. 600 Euro Rente, und musst 400 Euro Miete zahlen. Während dein Exmann in einem bis dahin abbezahlten Haus sitzt und gar nichts mehr zahlen muss. Mein Tipp: Rühr das Geld nicht an, sondern schau dich sofort nach einer kleinen neuen Eigentumswohnung um, und wenn du eine siehst, die passt und nach 2000 gebaut wurde, schlag zu! Ich selber war leider zu ängstlich. Und krieg langsam Panik: Jeder Monat Miete ist vertan. Mach es besser! Sei mutig!

ich vermute mal, dass du alles behalten kannst. Dein materieller Anteil am Haus wird lediglich in Kapital gewandelt. Damit hast du keine Einnahmen

DH es handelt sich ja nicht um Erwerbseinkommen