Anlage AV - Riester

3 Antworten

Hallo DeDeMaus1988,

dein Versicherungsvertreter hat vollkommen recht, die Bescheinigung musst du deiner Einkommensteuererklärung nicht mehr beifügen, denn diese wird durch ein elektronisches Übermittlungsverfahren abgelöst.

Dennoch musst du die Beiträge der Riester-Rente in der Anlage-AV eintragen. Du  erhältst von uns jedes Jahr (im ersten Quartal des Jahres) eine sogenannte "Jährliche Information zur Ihrer staatlichen Förderung". In diesem Schreiben befindet sich eine § 92 EstG Bescheinigung, auf dieser findest du die eingezahlten Beiträge des Vorjahres. Wenn dir diese Bescheinigung nicht mehr vorliegt oder du dir unsicher bist, dann kannst du gerne auf uns zukommen.

Wir können dir den Betrag auch gerne telefonisch mitteilen.

Auch wenn meine Antwort etwas verspätet kommt, vielleicht hilft dir diese für die Zukunft weiter.

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team

Wie soll ich das aber machen, wenn ich den genauen Betrag nicht habe, da mir keine Bestätigung vorliegt?

Hast du Kontoauszüge und kannst du addieren? Du wirst doch sicher merken, wie viel von deinem Konto runtergeht und wie oft das im Jahr 2013 passiert ist.

Und wenn du dich verrechnest ist das auch nicht schlimm, weil die Daten ja elektronisch übertragen wurden.

Sehe ich das so richtig??

Nein. Du musst noch ankreuzen, dass du unmittelbar zulagenberechtigt bist und wie viel du an rentenversicherungstechnischem Einkommen in 2012 erzielt hast.