Restguthaben auf Verzehrkarte wird nicht ausgezahlt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich finde es auf jeden Fall grenzwertig, dass die Preisgestaltung dem Gast keine vollständige Ausnutzung des Guthabens ermöglicht. Man könnte darin durchaus schon eine rechtswidrige Bereicherung sehen, bei einer hohen Anzahl von Gästen kommt da bestimmt ein ordentliches Sümmchen zusammen... Ich würde mal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen.

Ist das örtliche Ordnungsamt da zuständig, oder wer wäre das?

@Davelpunkt

Da bin ich mir leider unsicher. Mit dem Ordnungsamt bzw. dem Gewerbeamt liegst Du bestimmt nicht falsch. Zumindest können die Dich ggf. weiterverweisen.

Die AGB´s müssten öffentlich aushängen... wenn das da drin steht .. ja...

Warum fragt Ihr nicht jemand der in der Disko ist und sich was bestellen will, ob er/sie Euch Bargeld gibt und Ihr das Getränk auf Deine Karte schreibt ???

Ist doch überall so: kaufst du Verzehrkarten, mußt du sie für Essen/Getränke einlösen. Ausgezahlt wird nichts. Kannst du nur an Leute abgeben, die vielleicht noch länger was verzehren wollen. Ob auf einem Volksfest, Straßenfest, Disco........das ist eben so.

"...das ist eben so" hab ich an dem Abend ständig gehört. Damit kann ich mich leider nicht abfinden. Ich hatte gehofft eine rechtlich fundierte Antwort zu erhlten, mit der ich was anfangen kann.