Darf ein Mobilfunkanbieter den Erbschein verlangen, um das verbliebene Restguthaben auszuzahlen?

11 Antworten

Das Geld steht dem rechtmäßigen Erben zu, egal wie hoch der Betrag ist (auch bei 0,01 €).

Daran ist nichts übertrieben. Das soll einfach nur verhindern, dass sich Unberechtigte an dem Tod anderer bereichern.

Warum hast du keinen Erbschein? Bist du auch einer von denen?


Warum hast du keinen Erbschein?

Habe ich irgendwo erwähnt keinen Erbschein zu haben? Woher willst du wissen, ob ich einen habe oder nicht?

Bist du auch einer von denen?

Was sollen diese komischen Unterstellungen? Ich habe lediglich eine harmlose Frage gestellt. Warum musst du mich gleich angreifen? 

Es steht dir frei auf das Guthaben zu verzichten.

Der Erbschein weist dich als Erbe aus und erklärt ob es eventuell noch weitere Erben gibt, die ebenso Ansprüche haben. Solltest du das Erbe abgelehnt haben kann dir natürlich auch nichts ausgezahlt werden.

Die Bank hat sich, sollte das stimmen, hier falsch verhalten.



Die Bank hat sich, sollte das stimmen, hier falsch verhalten.

nein - wenn ein Eröffnungsprotokoll des Testaments vorliegt - 


war bei uns genauso - vorher wurde die EC-Karte gesperrt - da ein gemeinschaftskonto vorhanden war, konnte Mutter immer noch Geld abheben und Rechnungen bzgl. des Todesfalls bezahlen. Mit Eröffnungsprotokoll wurde das Konto für Mutter freigegeben - Berliner Testament. Neues Konto für Mutter und Übertragung

wir sind da bekannt

hast Du keinen Erbschein?

Also ich würde sagen, schick das Ding hin und gut oder verzichte auf die 25 Euro. Natürlich ist es auch aus meiner Sicht übertrieben....aber verständlich ist es aus deren Sicht vielleicht auch.

Ja. Erst dann ist klar, wer wirklich Anspruch auf das Geld hat. Natürlich ist das Verhalten des Providers absolut korrekt.

Was meinst Du,w as los ist, wenn die mal was auszahlen, was flasch läuft. Bei der Bank bist Du vielleicht bekannt, das mag anders sein.

Ich hab ne Vollmacht auf ein Familienkonto, bei der Bank kennen mcih alle.. andere müssten sich ausweisen, ich mich nicht. Wobei sie eigentlich auch immer besser auf Nr. sicher gehen würden.

Er darf auf jeden Fall einen Nachweis verlangen, dass Du berechtigter Weise eine Auszahlung verlangst. Sterbeurkunde bzw. Erbschein wären solche Dokumente.