Restaurant - Falsche Rechnung: Weniger bezahlt.

7 Antworten

Wenn es die Bedienung nicht merkt, dann hat man "Glück" gehabt bzw. dann kommt der Anstand, die Bedienung darauf hinzuweisen. Muss man aber nicht. Wenn sie es später merkt und den Gast darauf hinweist, zu wenig abgerechnet zu haben und es dann geleugnet wird, dann ist das strafbar.

istdochegaltom  28.01.2011, 18:18

Ok. In diesem Fall ist die Rechnung falsch. Das mit dem Leugnen betrifft eher die Fälle an der Kasse, wenn man zuviel Wechselgeld bekommen hat. Aber auch das wäre nicht strafbar, solange es die Kassiererin nicht merkt und dann geleugnet wird. EHRLICH währt am längsten.

Du hast mit der Bestellung ein Kaufangebot abgegeben, das die Bedienung angenommen hat. Damit ist der Kaufvertrag abgeschlossen und du bist verpflichtet, die Waren zum vorher "abgemachten" Preis zu bezahlen.

Solltest du den Fehler bemerken (hast du ja in diesem Fall ;) ), musst du die Bedienung auf alle Fälle darauf aufmerksam machen.

dies ist dann das problem des kellners. du bist nicht verpflichtet ihn auf die zu niedrige rechnung hinzuweisen. er hat einen fehler gemacht und nicht korrekt gerechnet. aber viele sind ja so ehrlich und sagen dann,dass die rechnung nicht stimmt. du ja hoffentlich auch...!?!? denn die differenz muss der kellner aus eigener tasche zahlen.

Das ist Problem des Kellners.

Wenn du so nett bist, und ihn darauf hinweist, kannst du das tun, verpflichtet bist du dazu nicht. (Und es kann ja auch sein, dass du genau so schlecht rechnen kannst wie er...)

Gruß Ragnar

Ich gebe in solchen Fällen die Rechnung zurück mit dem Kommentar, dass da ein Fehler drin ist. Mir ist es mehrmals passiert, dass der Kellner dann ärgerlich wird, weil er meint ich werfe ihm vor, dass er zuviel berechnet habe. Offenbar kennen die Kellner das nur, dass die Gäste reklamieren wenn es zu ihrem Nachteil ist.

Ich meine man muss das immer richtig stellen, auch wenn es einen dann mehr kostet.