Reservierungsgebühr bei Immobilienkauf

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst stellt sich di eFrage, ob die R-Gebühr an einen Makler oder an den Verkäufer gezahlt wurde.

R-Gebühren an einem Makler haben den Sinn, das der Makler nicht unsinnige Zeiten auf Kaufinteressenten warten muss, die zwar reserviert haben, aber dann die Rückmeldung "vergessen".

Andererseits müssen in der Regel Kaufinteressenten auch mit der Bank die fehlende Finanzierung regeln. auch das braucht  Zeit.

Damit die Immobilie aber nicht veräußert wird, vereinbart man die besagte Gebühr.

Es dient demnach "lediglich" als "zeitliches" Druckmittel. Eine Kaufverpflichtung kann man daraus "nicht" ableiten!!!

In der Reservierungs"Vereinbarung" müsste allerdings auch zu finden sein, wie der Ablauf "bei Nichtkauf" erfolgen wird.

Sollte dieses nicht Gegenstand der R-Vereinbarung sein, ist der Vertrag anfechtbar.

Es stellt sich allerdings die Frage, was der Makler oder der Verkäufer zu der Situation sagt. Es könnten Kosten in Höhe der "nun erneut" vorzunehmenden Werbung auf Sie zukommen. Käufer- oder Makler müssten ja nun erneut die Immobilie anbieten.

Ich rate zu einem Gespräch mit den Beteiligten. Je nach Ausgang, dann erst den Weg zum anwalt. Alles andere ist z.Zt. sinlos.

Einen Rückzahlungsanspruch, zumindest in beträchtlicher Höhe besteht auf jeden Fall.

Viel Erfolg

Ohne notarielle Beurkundung kann man die Reservierung für eine Immobilie getrost vergessen

Vielfach unterzeichnen Kaufinteressenten von Immobilien im Vorfeld so genannte Reservierungsvereinbarungen. Damit soll eine Option zum Kauf geschaffen werden. Beim Abschluss einer solchen Vereinbarung muss der Kaufinteressent allerdings in aller Regel eine bestimmte Summe Geldes zahlen, die später mit dem zu zahlenden Kaufpreis oder der Maklerprovision verrechnet werden soll.

"Die Beratungspraxis zeigt, dass der Abschluss einer Reservierungsvereinbarung für den Kaufinteressenten regelmäßig nur mit Kosten verbunden ist, ohne dass diese ihm einen wirklichen Vorteil bringt"", warnt Yannis Markmann vom Interessenverband "Wohnen im Eigentum" in Bonn. Rechtssicherheit lasse sich mit einer solchen Vereinbarung nicht gewinnen.
Grundsatz bei Grundstücksgeschäften: Immer mit Notar

Wenn der Verkäufer das betreffende Objekt an jemand anderen veräußern möchte oder später einen höheren Kaufpreis verlangt, hilft die Reservierungsvereinbarung dem Kaufinteressenten meist nicht weiter. Den Abschluss des Kaufvertrages zu den vereinbarten Bedingungen kann er nur dann verlangen, wenn die Vereinbarung notariell beurkundet wurde.

Verträge, durch die sich jemand zum Verkauf eines Grundstücks verbindlich verpflichte, bedürften nämlich zwingend der Beurkundung durch einen Notar. Dies gelte auch für solche Vorverträge. Eine Beurkundung findet aber in aller Regel nicht statt, so dass die Vereinbarung wegen dieses Formmangels unwirksam ist.
Ausnahme bestätigt die Regel

Anders sieht es hingegen aus, wenn sich der Verkäufer lediglich dazu verpflichtet, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht an einen Dritten zu verkaufen. Eine Vereinbarung dieses Inhalts ist auch ohne notarielle Beurkundung wirksam. Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrags lässt sich daraus aber nicht herleiten.

Quelle: Interessenverband "Wohnen im Eigentum", Bonn    Hier auch noch ein interessanter Link zum Thema:    <a href="http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-makler-211.htm" target="_blank">http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-makler-211.htm</a>

Oh, das sieht schlecht aus für euch. aber versucht doch mal mit denen zu reden und ihnen die Situation zu erklären. Vielleicht sind die so kulant und ihr bekommt wieder was zurück. Ein Versuch würde hier nicht schaden und auch nix kosten. Viel Glück!

 

Erstens, ich würde nie vor Abschluss eines Kaufvertrages etwas bezahlen, schon garkeine so große Summe;

Zweitens: Die Chancen, dass du das Geld wieder zurück bekommst stehen in meinen Augen schlecht, da du ersteinmal nachweisen musst, dass eine Reservierungsgebühr ein Vertragsbestandteil war;

Drittens: Die ganze geschichte hört sich nach einen Abzockverein an... Mach dich auf einen Rechtsstreit gefasst, und auch darauf, dass du die 5000 Euro nicht mehr wiedersehen wirst.

Eine Chance die 5000 Euro wiederzubekommen hast du eigentlich nur, wenn du eine Entsprechende Quittung vorweisen kannst, die besagt, dass der Verkäufer von dir schon Vorauskasse erhalten hat... und du auf dem Schnellsten Wege mitteilst, die Wohnung nicht kaufen willst.

Ich nehme an ihr habt aber irgend ein Schriftstück, oder ??

Obwohl die Situation sehr 'blauäugig' ausschaut will ich nicht weiter daraufherum reiten.

Nun seid Ihr schon so weit in die Sch... geritten, dann investiert ihr noch mal 200 Euro und fragt mit dem was ihr an Papieren habt einen Rechtsanwalt am Ort .

Evtl. hat euer Betupper auch einen Fehler gemacht, was weiss ich.

Also viel Erfolg, alles gute f.d. Nachwuchs  und trotzdem schöne Ostern.