Darf der Vermieter eine Einzugsgebühr verlangen?

10 Antworten

Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es natürlich möglich, eine Reservierungsgebühr zu verlangen und auch eine für den Einzug. Es wird wohl kaum ein Urteil geben, das aus irgend einem Grund hier etwas dagegen hat.

Schließlich hat man als Interessent immer die Möglichkeit, so einen Vertrag nicht zu machen. Andere Interessenten, die mit mehr "Hintergrund" ausgestattet sind, werden sich freuen und schon hat die Fa. Vetter eine gut bestückte Klientel an Miettern zusammen gestellt, die auch für weitere "Untaten" leichter zu haben sein dürfte.

Das ist eine reine Abzocke. Meines Erachtens ist das ein Fall für den Anwalt. Gehe zu einem Mieterverein und lass dich beraten.

Gerhart  20.08.2015, 17:14

Ein Fall für den Staatsanwalt > Betrugsversuch ist strafbar.

Für Studentenwohnheime gelten andere Regeln und Bestimmungen.

Das Mietrecht gilt dort weitestgehend nicht.

Das ist NICHT legitim. Sieht  nicht wirklich aus als wärst du da an eine seriöse Firma geraten.

Kurz und schmerzlos: "Gaunermethoden!", die jeglichen rechtlichen Anspruchs entbehren! Sie sollten Anzeige gegen diese Maklerfirma erstatten, die offenkundig glaubt, ein Schlupfloch gegen das Bestellerprinzip und die damit für den Makler einhergehenden Provisonsverlust auf Mieterseite gefunden zu haben!