Kann man einen Immobilien Preis " splitten"?
Jetzt mal angenommen eine Wohnung kostet 200 tsd " bezugsfertig ", kann man das so formulieren beim Notar, dass 100 tsd Kaufpreis sind und 100 tsd Renovierungskosten an den Bauträger, um Notar und Grunderwerbsteuer zu sparen?
3 Antworten
Wenn du eine noch nicht fertige Wohnung kaufst, wäre der Weg zu empfehlen . Kaufpreis für Bestand, den Rest nach Baufortschritt. Bleibt die Frage, ob dein Bauträger dies mitmacht. Ob es dir für die Berechnung GrEst und Notarkosten etwas bringt, bezweifle ich. Der Notar beurkundet dies, für das Finanzamt sind es von dir übernommene Gegenleistungen, die der Verkäufer noch zu erbringen hat. Meine Ansicht, lasse mich gerne eines besseren belehren.
kannst du ja versuchen, ab ob der Bauträger das mit macht? Er muss das ja auch verbuchen und entsprechend versteuern.
Nein. kann man nicht. Du kannst aber im Kaufvertrag die Fälligkeit der Kaufpreisraten vom Baufortschritt abhängig machen.
Was hier angestrebt wird, ist eine Unterfakturierung. Das heißt, dass ein Teil des Geldes am Notar und am Finanzamt vorbei laufen soll. Das ist nicht nur Steuerhinterziehung, sondern macht den gesammten Kaufvertrag nichtig.
Ja, aber merkt das Finanzamt das denn überhaupt? Die wissen ja nicht, was die Immobilie wert ist?