Kurz vor Notar und Kauftermin Änderung des Einzugs- bzw. Überschreibungsdatums um über ein Jahr bei Immobilienkauf?

3 Antworten

Evtl bin ich jetzt zu müde, aber ich verstehe gerade nicht den Unterschied zwischen Punkt 1 und Punkt 2.

Punkt 2: Da ihr ja hoffentlich erst ein Finanzierungsangebot von der Bank habt und noch keinen Darlehensvertrag unterschrieben habt, mit der Bank reden, wie lange sie sich an ihr jetzt unterbreitetes Angebot binden würde. Der Weg wäre für euch der sicherste. Lieber 2019 einen etwas höheren Zinssatz, als Gerichtskosten für eine Räumungsklage oder die Rückabwicklung eines Kaufvertrages. 

Alternative mit Verkäufer umschwenken:  Ihr beurkundet jetzt ein Vorkaufsrecht und bevollmächtigt beide ( Käufer und Verkäufer) den Notar zum 1.6 19 die Auflassung an euch zu erklären. Vertraglich lösbar, die beste Lösung kann der Notar ausarbeiten. Sollte auch so zu regeln sein, dass das Geld bereits gezahlt werden kann.  

Deinen vorletzten Satz deute ich, dass ihr finanziell nicht in der Lage seid, Miete und Darlehen gleichzeitig zu stemmen. Mit der Bank verhandeln den Zahlungsbeginn nach hinten zu schieben, wäre mal eine Möglichkeit. 

Punkt 3: Inwieweit ich jetzt im März  einen Kaufvertrag abschließen kann, mit Auflassungsvormerkung, Kaufpreiszahlung sofort, Eigentumsumschreibung nach Zahlung Kaufpreis. Wer haftet dann von Umschreibung bis Besitzübergang für den zufälligen Untergang? Wer bestätigt die besenreine, vertraglich vereinbarte Übergabe, wer haftet, wenn dem Besitzer noch ein Öltank ausläuft. Wenn ich doch bereit wäre, diese für mich nicht abschätzbare Risiken zu tragen, würde ich aber im Vertrag bereits zwischen Eigentumsumschreibung und vereinbartem Besitzübergang ein vom Verkäufer monatlich zu zahlendes Nutzungsentgelt vereinbaren und den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto bezahlen. Wie hier die Notarkosten explodieren kann ich nich beurteilen. Den Entwurf würde ich von einem Anwalt prüfen lassen. Einen separaten Mietvertrag würde ich nicht abschließen. 

Ich würde das Haus jetzt kaufen, mit Vereinbarung Übergabe März 2019. Den Kaufpreis  würde ich um einen Betrag reduzieren, welcher der üblichen Miete für die Zeit zwischen Kaufpreiszahlung und Übergabe entspricht.

Eine Mietzahlung müsstet Ihr versteuern.

Sollten die Verkäufer darauf nicht eingehen, würde ich die Sache vergessen.

Hallo,

ich kann euch nur zur Alternative  1  empfehlen, denn die Verkäufer wollen euch offensichtlich beim Bock nehmen.

Denn kurz vor Verkauf plötzlich  Ätsch   und wartet mal noch 2 Jahre.

Und 2019 dann dasselbe Spielchen wieder ......