Rentenversicherungspflicht befreit - kann man das wieder ändern?

4 Antworten

Hallo biiienchen28,

Sie schreiben:

Rentenversicherungspflicht befreit - kann man das wieder ändern?Kann ich da anrufen?<

Antwort:

Ihr zuständiger Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt ist Ihr korrekter und richtiger Ansprechpartner für diese Dinge, Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft und Hilfestellung durch die DRV!

Ich habe erst kürzlich Post von der Rentenversicherung bekommen, wo bestätigt wird dass ich befreit bin und sollte dies ein Fehler sein könnte ich mich melden<

Antwort:

Genau dorthin sollten Sie sich wenden, in diesem Bescheid finden Sie sicherlich Angaben zur Kontaktaufnahme!

Jeder Einzelfall ist anders!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Nord/de/Inhalt/0_Home/Inhaltsdokumente/Minijob.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wenn du halbtags arbeitest, warum willst du deine 450-Euro-Stelle auch noch rentenversicherungspflichtig machen? Ist doch unsinnig.... das bringt nur was, wenn du sonst kein Einkommen hast.

Auf deine Frage: um dich ummelden zu können, müsste die dein AG für zwei (oder waren es drei?) Monate abmelden - so einfach ummelden geht mittlerweile nicht mehr.

Hi biiienchen28,

da hilft dir die minijob-zentrale.de weiter unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Ver­si­che­rungs­pflicht in der Ren­ten­ver­si­che­rung -> Dauer der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht:

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses jederzeit beantragt werden. Sie ist für die gesamte Dauer des Minijobs bindend und verliert erst mit dem Ende der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung.

Du kannst also nur bei einem Minijob-Wechsel wieder RV-pflichtig werden!

Gruß siola

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gibt es nur bei sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Dazu zählt eine Halbtagsstelle eigentlich nicht. Dein AG muss Dich daher automatisch bei der Rentenversicherung und allen andern Sozialversicherungen anmelden.