Minijob und zusätzlicher Job als Komparse

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Das dürfte eine kurzfristige Beschäftigung sein - die ist sozialversicherungsfrei und kann neben einem Minijob ausgeübt werden - sollten Steuern abgezogen werden, erhälst Du diese mit einer Einkommensteuererklärung zurück - meist wird die Gage aber bereits durch den ArbG pauschal versteuert (für Dich ist dann alles erledigt) - man wird Dich vermutlich fragen, ob Du bereits 50 Tage in den letzten 12 Monaten kurzfristig beschäftigt warst - das ist dann zu verneinen...

Dann benötigen sie nur Deine Sozialversicherungsnummer zur Anmeldung des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses - Geld kassieren - das war´s