Als Sprachlehrer Rentenversicherungspflichtig?

2 Antworten

Woher hast du die Summe 550,-- Euro!?

Es dürften doch eigentlich nur 19 Prozent sein?

Am besten, du wendest dich an die Clearing Stelle der Deutschen Rentenversicherung!

Danke für die rasche Antwort. Die 550€ waren nur ca. nach der aktuellen Rententabelle . Auch mit meinen aktuellen Einnahmen wären es etwas bei 400€. Dieses Jahr wird es noch mehr. Und auch das finde ich sehr sehr viel, da ich dann nur noch arbeite, um alle Versicherungen zu zahlen.

Hallo!

Ich gehe bei der Beantwortung jetzt mal davon aus, dass du in deiner Lehrertätigkeit mehr als geringfügig tätig bist, also regelmäßig über 450€ mtl verdienst, und keinen Angestellten hast.

Dann ist es tatsächlich so, wie du schon festgestellt hast. Für selbstständige Lehrer und Erzieher besteht in der gesetzlichen RV Versicherungspflicht nach §2 S.1 Nr.1 SGB VI. Deine Tätigkeit als Sprachlehrer dürfte da sehr eindeutig mit drunter fallen (Zitat aus dem DRV-Hauskommentar: "Lehrbeauftragte an Volkshochschulen, sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen (auch Sprachschulen).

Eine Möglichkeit da heraus zu kommen gibt es nicht, eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nur für diverse angestellte Lehrer an Privatschulen, nicht aber für selbstständige Lehrer. Somit musst du dich damit abfinden, dass du die Beiträge entrichten musst.

Was die Beitragshöhe angeht kannst du entweder den Regelbeitrag zahlen, welcher monatlich 2016 543,24 Euro (Bundesgebiet West) beträgt. Falls du noch in den ersten drei Kalenderjahren nach Aufnahme der Tätigkeit ("Tätigkeit" bezieht sich hier nur auf die Lehrertätigkeit, nicht dem Mediengestalter) bist, also sprich die Tätigkeit nach 31.12.2014 aufgenommen wurde, gibt es auch noch die Möglichkeit den halben Regelbeitrag zu zahlen (271,62 Euro im Bundesgebiet West). Für diese beiden Beiträge musst du keinen Einkommensnachweis vorlegen, da diese Beiträge unabhängig vom Einkommen erhoben werden.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit den Einkommensgerechten Beitrag zu wählen, bei dem der Beitragssatz - derzeit 18,7 % - auf die tatsächlichen Einnahmen (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit lt. letztem erstellten Steuerbescheid) angewendet wird (dabei muss ein Mindesteinkommen von 450€ angewendet werden, falls die Einkünfte tatsächlich darunter liegen). Dadurch kannst du dir den monatlichen Beitrag selbst ausrechnen. Falls du erst seit kurzem, z.B. seit 2016 die Tätigkeit machst, und deshalb dafür noch kein Steuerbescheid vorliegt, kannst du auch eine Steuerberaterbescheinigung über die zu erwartenden Einkünfte heranziehen. Der Wechsel von den Einkommensgerchten Beiträgen zum Regelbeitrag und umgekehrt ist übrigends jederzeit möglich.

Ich würde dir empfehlen, dass du dich sobald wie möglich an die zuständige DRV wendest (am besten Termin vereinbaren zur Beratung), damit möglichst wenig Beitragsrückstände entstehen. Die bereits entstandenen Beitragsschulden können mit einer Ratenzahlung getilgt werden. Was die privat abgeschlossenen Versicherungen angeht würde ich empfehlen möglichst die BU-Versicherung stehen zu lassen, falls es irgendwie möglich ist. Die private Rentenversicherung kannst du notfalls beitragsfrei stellen.

Nicht böse gemeint, aber ich habe den Eindruck, dass viele Selbstständige den Schritt in die Selbstständigkeit zu unüberlegt oder zu unbedarft machen. Ein Beratungstermin in der Rentenversicherung im Voraus hätte dir viel Ärger ersparen können.

Ansonsten alles Gute!

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Als ich mich selbständig machte, war ich bei der DRV und habe auch alle erforderlichen Unterlagen meiner Befreiung, sowohl von der DRV als auch der Künstlersozialkasse, erhalten. Eine zwangsverpflichtung zur Rentenkasse als Freiberufler, finde ich schon mehr als bevormundend.

Leider muss ich aber feststellen, das wir in einem Land leben, das immer mehr Selbständige fordert und die Festanstellung in vielen Branchen abschafft, aber im Gegenzug immer mehr Steine und Hürden in den Weg legt. 

18,7% - ohne das der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt. Dann brauche ich auch nicht arbeiten zu gehen. Nach durchrechnen der Kosten würde ich mehr am Ende raushaben, wenn ich HarzIV beantrage.

Tolles Deutschland - begünstige die, die Viel haben, bestrafe die, die darunter sind und nimm sie richtig aus.

In diesem Sinne, war schön zu arbeiten, aber Hey, der Staat will es doch nicht anders.

In diesem Sinne...

@DerDieDasLehrer

Hast du bei dem Termin nichts von deiner anderen Tätigkeit als Sprachlehrer erwähnt? Falls doch hätte man dich darauf hinweisen müssen.

Fall du noch in den ersten 3 Kalenderjahren nach Aufnahme bist, könntest du noch solange den halben Regelbeitrag zahlen (s.o,) zn somit die finanzielle Belastung zumindest etwas abfedern. Die Abschaffung der Festanstellung ein so einigen Bereichen sehe ich im Übrigen genauso kritisch.

Die Beitragstragung von 18,7% alleine durch den Selbstständigen klingt zwar hart, aber wenn es weniger wäre, käme am Ende erst recht keine ausreichende Rente heraus. Im übrigen sollte man sowieso mindestens ca. 20% seines Bruttos in Altersvorsorge stecken, auch, wenn man nicht in die gesetzliche einzahlt.

@gunther02

Hi, ich habe mich schon vor mehreren Jahren als Mediengestalter selbständig gemacht. Ich bin aber erst seit letztem Jahr als Lehrer tätig. 

War jetzt bei "meiner Behörde" - Aussage dort: "Keine Ahnung, wissen wir nicht. Schreiben sie ein Festellungsantrag an den Bund. Dann bekommen sie eine Antwort." WOW eine Behörde die nichts weiß. Na was für eine Überraschung. 

Jetzt ist auch noch zu Prüfen, ob ich mit zwei Berufen trotzdem Scheinselbständig bin. Sprich, ob pro Freie Arbeit mehrere Arbeitgeber brauche, oder ob es reicht, insgesamt mehrere Arbeitgeber zu haben. Spass ohne Ende. Diese Energie in Arbeit verwandelt - das wäre ein Traum