Rentenumwandlung

3 Antworten

Hallo 14182505,

Sie schreiben:

ich bin Jahrgang 1952 und erhalte EM Rente unbefristet. Kann ich meine EM Rente in vorgezogene Altersrente ,45 Beitragsjahren, umwandeln lassen.<

Antwort:

Es ist nicht nachvollziehbar, was Sie mit Ihrem Vorhaben tatsächlich bezwecken wollen, denn als Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt worden ist, mußten Sie lebenslange Rentenabschläge von bis zu maximal 10,8 % in Kauf nehmen!

In dem Moment, wo Sie die Regelalterszeit erreichen, wird Ihre Erwerbsminderungsrente in die Altersrente umgewandelt!

Wenn Sie ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme Ihrer Erwerbsminderungsrente keine weiteren Beiträge auf Ihr Rentenkonto einbezahlt haben, dann bleibt es weiterhin bei der Höhe Ihrer bisherigen Erwerbsminderungsrente, von allgemeinen Rentenerhöhungen natürlich abgesehen!

Noch ein wichtiger Hinweis zu Ihrer unbefristeten Erwerbsminderungsrente:

Unbefristet heißt aber keinesfalls, daß Sie damit einen Freibrief in Händen halten, sondern die DRV hat jederzeit die gesetzlich vorgegebene Befugnis, Ihre Leistungsfähigkeit erneut begutachten zu lassen!

Aus diesem Grund sollten Sie es im eigenen Interesse nicht versäumen, daß Sie auch während des Rentenbezugs regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen und somit den Nachweis erbringen können, daß Ihre gesundheitlichen Gebrechen weiterhin vorliegen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

ja, das können Sie jederzeit beantragen. Jedoch werden die bisher in der EM-Rente enthaltenen Abschläge in der Folgerente enthalten bleiben. Sofern Sie ab Beginn der EM-Rente keine weiteren Beitragszeiten zurückgelegt haben, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die Altersrente höher wird.