Rente nach 45 Beitragsjahren - zählt das duale Studium?

5 Antworten

Gehe ich dann richtig in der Annahme, dass ich theoretisch nach der neuen Regelung mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen könnte, wenn ich die 45 Jahre versicherungspflichtig durcharbeite?

Welche neue Regelung?

Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es mit 65, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen. Diese ist abschlagsfrei.

Wahnvorstellungen der Bundesregierung haben keine Gesetzeskraft solange sie nicht im SGB VI stehen.


Besser wäre es einfach privat und betrieblich so weit vorzusorgen, dass dich die gesetzliche Altersrente kaum zu interessieren braucht. Warum studiert man, doch in erster Linie in der Hoffnung damit einen höheren Verdienst erzielen zu können, als der nicht Studierte, oder?

Und ja im dualen Studium werden RV-Beiträge gezahlt, also wird dieses als vollwertige Beitragszeit gewertet.

Hallo TM4kuS,

Sie schreiben:

Rente nach 45 Beitragsjahren - zählt das duale Studium?<

Antwort:

Unter folgendem Link der DRV finden Sie die aktuellen Regelungen für die Altersrenten!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/58152/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Sollte sich nach dem 1.7.2014 an dieser Praxis etwas ändern, laden Sie sich dann eben die neueste Broschüre der DRV herunter.

Unabhängig davon können Sie sich jederzeit von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt beraten lassen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Beim dualen Studium bist du ja sozialversicherungspflichtig. Für ein abgeschlossenes Studium würden dir 48 Monate Ausfallzeit angerechnet. Für die ersten 60 Monate deines Arbeitsleben wird dir der Mindestverdienst von 75 % des Durchschnitts gerechnet. Der jeweils höhere Tatbestand wird angerechnet, bei Überschneidung,

Was von heute an in 45 Jahren ist, kannst du vielleicht in 40 Jahren noch mal nachfragen. Bis dahin wird sich noch SEHR VIEL ändern.

Du kannst ja mal nachforschen, was heute vor 45 Jahren in der Rentenversicherung als Neuerung galt.

hallo,

dir werden schulzeiten nach dem 17 lebeensjahr max. 36 monate anerkannt, wenn du dann noch studierst, entsteht eine Lücke.

in deinem fall 19 jahre + max. 36 moante gleich bis zum 22. lebensjahr. auch wenn es dual ist, bleibt es dabei, dann mit beitragszahlung aus dem sozialversicherungspflichtigen gehaltsanteil.

beste grüsse

dickie59

Es gelten die Zeiten, in denen du Rentenbeiträge entrichtet hast. In deinem Fall also auch das duale Studium.