Kündigungsschreiben an Arbeitgeber da Bescheid für Rente wegen voller Erwerbsminderung

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Hast du denn den Rentenbescheid schon in der Hand?  Ob du noch kündigen musst, oder dein Arbeitsvertrag automatisch mit einen Rentenbescheid endet, hängt von deinem Vertrag ab. Auch die Kündigungsfrist kann unterschiedlich sein.

Zu deiner zweiten Frage kann ich dir keine Antwort geben, davon hab ich keine Ahnung. Aber interessieren würde mich, warum du dies gern umgewandelt hättest?

mich32 
Fragesteller
 20.03.2011, 13:27

Hallo angy2001 Vielen dank für deine Antwort und Interesse.

Ich habe den Rentenbescheid bereits. Umwandeln?,-da ich in der Zwischenzeit, nach Widerspruch 50% anerkannten GdB habe.

angy2001  20.03.2011, 13:43
@mich32

gern geschehen - aber den Sinn der Umwandlung verstehe ich nicht. Mehr als Rente aufgrund der "vollen Erwerbsminderung" kann man doch gar nicht bekommen. Oder hast du jetzt Abschläge, die du hinnehmen musst? hm? Aber die gibt es doch nur, wenn du noch erwerbsfähig wärest. Naja, mehr weiß ich auch nicht. viel Glück

mich32 
Fragesteller
 20.03.2011, 15:07
@angy2001

hallo angy.

Eigentlich wäre ich noch erwerbsfähig.Regelalter für normale Rente wäre im April2013.Ohne Kürzungen kommt man ja nicht davon.Da nach Widerspruch die 50% anerkannt wurden hat sich alles überschnitten.Antrag auf Reha;-diese ohne Erfolg.Krankengeld irgendwann zu Ende.Antrag auf EMRente (wurde mir geraten),oder zum Jobcenter.EM.Rente rascher genehmigt als ich mir vorstellen konnte.Inzwischen/danach Anerkennung der 50%.

Viele Grüße nach Berlin und nochmals vielen,vielen Dank.

Das wird zu knapp mit der Kündigungsfrist. Geh mit dem rentenbescheid zum Arbeitgeber und bitte um Aufhebungsvertrag wegen Anerkennung der vollen Erwerbsunfähigkeit. Da kann dann in gegenseitigem Einverständnis das passende datum (nur nicht rückwirkend!) eingesetzt werden.

mich32 
Fragesteller
 20.03.2011, 13:23

Vielen Dank Dea2010.

Habe mit Fa gesprochen. Die sind soweit schon OK.Nur ich habe ein mulmiges Gefühl nach 28 Jahren in der Fa.Und jetzt so einfach, formlos zu kündigen. fällt mir schwer und ich möchte nichts falsch machen /gemacht haben.

Die Kündigungsfrist steht in deinem Arbeitsvertrag. Oft sind es vier Wochen bis zum nächsten Monatsersten, manchmal auch zum Quartalsende.

Zu Frage 2 kann ich dir leider nicht weiterhelfen, empfehle dir aber den Sozialverband Deutschland, der dir auch bei Streitigkeiten weiterhelfen kann.

mich32 
Fragesteller
 20.03.2011, 13:16

Vielen dank Chris Hansen.Werde mit SoVD sprechen!