Übergang von der Erwerbsminderungsrente zur Altersrente

2 Antworten

ja. Am sichersten die Rentenversicherung

Hallo Joegge,

Sie schreiben:

Übergang von der Erwerbsminderungsrente zur Altersrente

Ich erhalte seit März 2013 volle Erwerbsminderungsrente und werde ab Juli 2015 Altersrente erhalten. Ich bin Jahrgang 1952 und habe eine Rentenauskunft erhalten in der mir eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte bestätigt wurde. Kann mir jemand über den zu erwartenden Abschlag Auskunft geben?

Antwort:

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, daß sich beim Übergang von Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente in Ihre Regel-Altersrente der Höhe nach nichts mehr ändern wird, wenn Sie während des Rentenbezugs keine weiteren Beiträge in Ihr Rentenkonto abgeführt haben!

Die Abschläge, welche Sie bei der individuellen Berechnung Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente hinnehmen mußten, bleiben Ihnen auch nach Übergang in die Altersrente lebenslang erhalten!

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budget.bmas.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Erwerbsminderung/erwerbsminderung_inhalt.html?nn=277908¬First=true&docId=373456

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad