Volle Europäische Rente wann in Altersrente?

4 Antworten

Bei Vorliegen eines GdB von 50% Schwerbehinderung kann die Erwerbsminderungsrente mit 60Jahren + 9 Monaten und Vorliegen von 35 Versicherungsjahren in eine Altersrente umgewandelt werden. Abschlag hierbei 10,8%. Wenn keine Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt, geht eine Umwandlung in eine Altersrente frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Sofern nach Eintritt der Erwerbsminderung keine rentenrechtlichen Zeiten mehr zurückgelegt wurden, wird sich allerdings an der Höhe der Altersrente nichts ändern.

Mich würde interessieren wie das ist mit erwerbunfähigkeitsrentnern deren Rente 1992 nur bis zum 55 Lebensjahr berechnet wurde wird da die Altersrente neu berechnet lese immer die Rente wurde bis 60/ 62 Jahren berechnet bei mir nicht viele Grüße Marion

Hallo,

Die Frage ist ob du noch eine behinderung beantragt hast. Sollte das der fall sein das du zb ein Gdb von 50 hast, kannst du mit 60 Jahren und 3 Monaten eine Rente für Schwerbehinderte bekommen. wenn nicht musst du bis 67 warten. Deine EU Rente darf allerdings nur 3 mal verlängert werden. Nach dem dritten mal bekommst du bis zur Altersrente die EU Rente. Das gleiche gilt für die Rentenhöhe. Falls deine jetzige EU Rente höher ist als später einmal deine Altersrente, bekommst du automatisch den höheren Betrag weiter

amdros  18.02.2015, 12:20

Kannst du das belegen??

Ich weiß etwas anderes..daß z. B. für einen Mann, mit erreichen des 63.Lebensjahres und 50 Gdb, die EU-Rente in Altersrente umgewandelt wird. Der Bescheid liegt schon vor!

DerHans  18.02.2015, 15:40

An der Rentenhöhe ändert das nichts

Bei Erreichen der Altersgrenze wird die Rente nur anders genannt

Bei Erreichen des regulären Rentenalters wird deine EM- Rente in das Altersruhegeld umgewandelt. Da ja bei der Berechnung die Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr bereits berücksichtigt wurde, ändert sich an der rentenhöhe nichts.

DerHans  20.02.2015, 13:52

Die jetzt angekündigte Überprüfung der EM-Rente ist reine Routine. Mit 60 wird dich kein Arzt jetzt plötzlich wieder voll erwerbsfähig attestieren.