EM Rente und Rente aus der Türkei?

2 Antworten

Bei einer EM-Rente musst du in DEUTSCHLAND zu Nachprüfungen zur Verfügung stehen. Niemand verbietet dir ins Ausland zu reisen. Allerdings bei einer Einladung zu einer ärztlichen Überprüfung werden die Anreisekosten nur ab der deutschen Grenze gezahlt.

Und wenn du in Deutschland lebst, ist die Rente und alle rentenähnlichen Leistungen steuerpflichtig. Das heißt aber noch nicht, dass du auch Steuern zahlen musst. Der grundfreibetrag gilt selbstverständlich auch für Rentner.

Für jemanden, der in Deutschland lebt, sind grundsätzlich erstmal alle weltweiten Einkünfte steuerpflichtig.