Rente: Doppelte Staatsangehörigkeit, zwei Wohnsitze, zwei Arbeitgeber ....

3 Antworten

Die deutsche Rente richtet sich nach den tatsächlich eingezahlten Beiträgen. Hierbei müssen mindesten 60 Monate mit Beiträgen belegt sein, um überhaupt einen Anspruch zu erlangen. Für je 100 € die auf dem Rentenkonto ankommen, ist grob gerechnet eine Rentenanspruch in Höhe von 0,49 € monatlich zu erwarten. Eine Mindestrente gibt es nicht. Wie die ausländische Rente rechnet, ist mir nicht bekannt.

das geht so , wenn du in einem Eu Land gearbeitet hast und das heißt sozialversicherungspflichtig ,dann prüft der jeweilige staat nach seinen nationalen rechtsvorschriften ob ein rechtsanspruch besteht. dabei werden alle beschäftigungszeiten zusammengezählt,Wenn du dir einen rentenanspruch erworben hast ,erhältst du aus jedem staat in dem du mehr als 12 monate beschäftigt warst eine rente entsprechend der dort anrechenbaren leistungen. hast du weniger wie 12 monate gearbeitet ,werden diese zeiten von den trägern der anderen staaten abgegolten

Es werden beide angerechnet - keine Sorge