Lohnsteuerklasse 3, Frau wohnt im Ausland

2 Antworten

Das Ganze würde bei der nächsten Einkommenssteuererklärung heraus kommen, weil die Eheleute gemeinsam veranlagt werden und beide das Schriftstück unterzeichnen müssten. Wenn der Ehemann die Unterschrift fälscht, macht er sich ja strafbar. LG 

Wenn man eine macht, ja ;)

@ufdegase

Ist bei Steuerklassenwahl 3/5 Pflicht!

@Elfi96

pflicht, wenn beide arbeiten... solange die person, die die 5 steuerklasse keinen einkommen hat, ist die steuererklärung freiwillig ;)

@Elfi96

Ich habe das Ganze jetzt raus gefunden, trotzdem danke für die falsche Info! Hauptsache man schreibt irgendwas, auch wenn das nicht stimmt. ;)

Man würde es merken und es gibt dafür eine unschöne Bezeichnung: Steuerhinterziehung.

Davon ist dringen abzuraten. Für das Trennungsjahr gibt es die Zusammenveranlagung ja nochmal.