Renovierung nach 1 Jahr Mietzeit?

2 Antworten

Nun will mein ehemaliger Vermieter, das ich die gesamte Wohnung Renoviere. Da ich in der Wohnung Bilder aufgehängt habe und dadurch ja Löcher in der Wand sind will er das ich all diese Bereiche neu streiche und die Löcher verschließe.In meinem Mietvertrag steht zwar das ich Schönheitsreparaturen übernehmen muss
Man muss nur renovieren, wenn es erforderlich ist.

Dübellöcher erlaubt

(dmb) "Dübellöcher im gewissen Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und lösen keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters aus", entschied jetzt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Landgericht Köln (1 S 130/99). In den vergangenen Jahren hatte nach Angaben des Mieterbundes verschiedene Gerichte betont, dass das Anbohren von Kacheln und Fliesen, zum Beispiel im Badezimmer oder in der Küche, grundsätzlich zulässig ist. Der Mieter darf dort übliche Gegenstände, wie Spiegel, Hängeschränke, Toilettenpapier- und Handtuchhalter befestigen. Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher muss der Mieter beim Auszug nicht beseitigen. Ist der Mieter allerdings beim Auszug verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchzuführen, gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Beseitigen der Dübellöcher. Weitere Informationen in der Mieterbund-Broschüre "Mieterrechte und Mieterpflichten", erhältlich bei allen örtlichen Mietervereinen oder direkt hier bei uns im Internet zu bestellen unter der Rubrik "Ratgeber".

Quelle:

Deutscher Mieterbund

Wie ist also dieser fall zu behandeln ?

Mieterbund fragen ist eine Möglichkeit.

MfG

Johnny

Man muss die Wohnung so hinterlassen wie man sie vorgefunden hat, das steht normalerweise im Mietvertrag. Also die Löcher verschließen und streichen ist auf jeden Fall normal und muss wohl gemacht werden. Renovieren kann aber mehr sein als nur Streichen. (Mein Freund ist Maler der hat mir gesagt, es kommt auch auf den Stand der Tapete an, evt. muss tapeziert werden). Renovierung bedeutet also das was ich oben schon geschrieben habe, so instand halten dass es bewohnbar ist. Zeiten für die Renovierung müssen nicht festgehalten werden, muss gemacht werden wenn man die Wohnung nicht mehr bewohnt also zum Ende eines Mietverhältnisses eigentlich, es sei denn es ist was anderes geregelt.

Bitte bedenke, auch mündliche Verträge sind Verträge die gelten....wenn das bei der Übernahme der Wohnung oder auch früher oder später so vereinbart worden ist, dass renoviert werden muss, ist dies ein rechtlich gesehen mündlicher rechtskräftiger Vertrag (der allerdings von beiden hätte akzeptiert werden müssen)

Hoffe ich konnte helfen