das jobcenter gibt keine kaution sondern garantieerklärung falls etwas mit der wohnung geschieht was erwartet dann den mieter und wenn er NICHT renoviert?

3 Antworten

Wenn du nicht renovieren kannst, greift ja die Garantie des JobCenters.

Falls dieses sich weigert, dafür einzutreten, gibt es einen Vermieter mehr, der nicht mehr an AlG 2 Empfänger vermietet.

sitze ich dann auf Schulden?

@cocchiara

Wenn du die Wohnung nicht selbst räumen kannst, wird damit eine Firma beauftragt. Selbstverständlich macht die das NICHT kostenlos.

Wenn du wieder raus kommst, kannst du deine Schulden abarbeiten. Oder du lässt das JC während der Haft die Wohung weiter bezahlen.

Um ehrlich zu sein, du beziehst Hartz IV, tust also nichts. Und was heißt, Renovierung ist nicht drin. Bis du inhaftiert wirst, hast du 2 Wochen Zeit die Wohnung zu renovieren. Man muss die Wohnung nicht renovieren, bis sie leer ist.

Rück deine paar Möbel von der Wand ab, fang an zu renovieren und dann ist gut. Du brauchst dich nicht mit dem JC und dem VM rum zu ärgern und vermeidest weitere Schulden.

Na ja, ALG 2 zu beziehen, bedeutet ja nicht, "nichts zu tun" – das nur nebenbei.

Vor dem Antritt zur Haft sollten Sie sich jedoch unbedingt überlegen, ob Sie die Wohnung wirklich kündigen wollen. Kommt unter Umständen auch Untervermietung infrage? Dafür muss allerdings der Vermieter um Zustimmung gebeten werden, der gegebenenfalls zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet ist, wenn ein hinreichendes Interesse an der Untervermietung gegeben ist. Für ein Behalten der Wohnung beziehungsweise die Untervermietung der Wohnung spricht auch, dass Sie nach ihrer Entlassung womöglich Probleme bei der Neuanmietung einer Wohnung haben. Zumindest bei einer kürzeren Haftdauer sollten Sie die Wohnung behalten. Klären Sie dies entsprechend mit dem Jobcenter ab. Und: Lassen Sie sich entsprechend beraten.