INDIVIDUALVEREINBARUNG: Muss Mieter Kosten für die vom Vermieter veranlasste Renovierung bezahlen?

6 Antworten

allo, meine Frage bezieht sich auf das Mietrecht. Mein Partner und ich wohnen seit über einem Jahr in einer Wohnung zur Miete (damals Erstbezug). Vor einigen Wochen hatten wir ein Gespräch mit unserem Vermieter, in dem zum einen eine Mieterhöhung Gegenstand des Gesprächs war,

Ein Mieterhöhungsverlangen bedarf der Schriftform und die Miete darf bei normalen Mietverträgen erst nach 15 Monaten erhöht werden.

zum anderen setzte er uns eín Schreiben mit einer Individualvereinbarung bezüglich der Renovierungsarbeiten bei Auszug vor. Dieses Schreiben ging einher mit einer Mietvertragsänderung, die den Unterpunkt Renovierungen ersetzt.

Ihr habt einen gültigen Mietvertrag und der muss nicht zu Eurem Nachteil geändert werden; aber leider habt Ihr das getan.

Der Vermieter setzte uns dieses Schreiben zur Unterschrift vor, ohne mit uns darüber zu sprechen oder zu verhandeln. Wir fühlten uns in der Situation stark unter Druck gesetzt und haben die Vereinbarung unterschrieben.

Man sollte niemals etwas unter Druck unterschreiben, dass das unter Druck geschah dürfte schwer zu beweisen sein, so dass diese Vereinbarung wohl dann auch nicht anfechtbar ist.

Im Nachhinein haben wir große Angst, dass der Vermieter nun unfairerweise seine Wohnung auf unsere Kosten bei Auszug neu renovieren kann. Natürlich ist uns bewusst, dass man die Mietwohnung bei Auszug wieder in einem guten Zustand zurückgeben sollte. Dennoch macht uns diese Formulierung große Bauchschmerzen.

Zumindest kann es sein dass Ihr eine Endrenovierung machen müsst, der alte Vertrag war wohl besser für Euch.

MfG

Johnny

Bitte unbedingt durch Mieterbund oder Anwalt die Klausel auf Unwirksamkeit prüfen lassen.

Da habt ihr eine Riesendummheit gemacht. Ihr hattet einen Mietvertrag. Eine nachträgliche Änderung ist nur einvernehmlich möglich. Ihr habt unterschrieben , leider. Ihr könntet versuchen, die Änderung wegen Irrtums anzufechten. Dazu bräuchtet ihr die Hilfe des Mietervereins oder eines Fachanwaltes. Da hier verm. ein Haustürgeschäft vorliegt (gilt neuerdings nach m. K.) könntet ihr die Vertragsänderung widerrufen.

Bei dieser Vereinbarung geht es um mehrere Tausend Euro für Arbeiten, die ihr selbst - ein wenig handwerkliches Geschick vorausgesetzt - für weit weniger erledigen könntet.

Ich bin sicher, dass der Vermieter mit dieser Zusatzvereinbarung die gesamte im Mietvertrag enthaltene Endrenovierungsklausel entwertet hat. Aber vor Gericht und auf hoher See...

Ich denke, dass diesem sehr großen Zugeständnis keine adäquate Gegenleistung gegenüber steht. Also benachteiligt sie Dich unangemessen.

Normalerweise gebe ich eine solche Empfehlung nicht ab, aber in Deinem Fall würde ich es für sinnvoll halten, möglichst bald etwas Klarheit zu schaffen. Geh zu einem Mieterverein und lass Dich beraten und Dir ggf. helfen.

Was sich da der Vermieter bei gedacht hat? Er muß einen Vogel haben, oder? Das Ding hat doch der BGH schon etliche Male gekippt und auch ihr seit raus aus der Nummer, so sehe ich jedenfalls die Literatur. Beispiel: Wenn 3 Tage vor dem Auszug gemalert wurde, kann der Vermieter sich mal an den und deshalb: In die Tonne damit.

Der Vermieter muß im Bestreitensfall bei einer Individualvereinbarung nachweisen, daß er diese mit Euch ausgehandelt und Euch nicht nur zur Unterschrift vorgelegt hat.

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/mietvertrag-arten/unterschied-formularmietvertrag-individualvereinbarung.html

Er hat uns dieses Schreiben vorgelegt, ohne mit uns darüber zu verhandeln, und uns gleichzeitg den Kugelschreiber in die Hand gedrückt...

Hier geht es aber um eine Mietvertragsänderung.

Der Vermieter darf z.B. einen neuen Mietvertrag vorlegen, das ist nicht strafbar.

Der Mieter muss ihn halt nicht unterschreiben; genauso wie bei dieser Individualvereinbarung.