Erforderlich Renovierung nach 20 Jahren in einer Mietwohnung?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bitte schau in den Mietvertrag was da zu Schönheitsreparaturen drin steht und schreib es hier auf (bitte wörtlich zitieren). Danach wirst du von kompetenten Usern kompetente Antwort bekommen. Ich möchte fast wetten, dass die Klausel/n unwirksam ist  bzw. sind. Du bist nun am Zug.

MfG vom albatros

MarioKempes 
Fragesteller
 01.04.2015, 20:59

Habe nun weiter unten die wichtigsten Passagen aus dem Mietvertrag herausgesucht und abgeschrieben.

Aus meiner Sicht (nach Internetrecherche) sind die in den AVB geschriebenen:

Nr. 4 Abs. 2 (Schönheitsreparaturklausel mit starren Fristen) sowie Nr. 11 Abs. 4 (Quotenabgeltungsklausel)

beide unwirksam uns somit sind durch den Mieter keine Renovierungsleistungen erforderlich, außer das Löcher schließen denke ich.

albatros  02.04.2015, 01:41
@MarioKempes

Wenn dem so ist, bräuchtest du auch keine Löcher verschließen, da diese den Schönheitsreparaturen zuzuordnen sind. Also: Besenreine Rückgabe mit ungeputzten Fenstern und unverschlossenen Bohrlöchern wäre rechtens.

Der genaue Wortlaut zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zu übergeben ist, ist entscheidend nicht was der Vermieter will.

Bei einem so alten Mietvertrag kann es sein das die entsprechenden Klauseln inzwischen unwirksam sind.

Hallo, je nach Mietvertrag ( sowas ist da meist enthalten ) muss man seine Wohnung alle 10 Jahre rennovieren.Was nach auszug mit der Wohnung passiert , solltet Ihr den Vermieter fragen.Wenn das ganze saniert wird, reicht es oft, die Wohnung zu weissen und sauber zu hinterlassen. Aber wie gesagt , da müsst Ihr den Vermieter fragen.

Gruss

Bad und Küche sollten komplett saniert werden und können so belassen werden. Nun sollen wir aber die drei genannten Räume malern.

Viele Altmietverträge haben Klauseln die unwirksam sind und diese unwirksam erlaubt es, das man gar nicht renovieren muss.

Schau mal inden Mietvertrag und anschließend in den Link und  überprüfe anhand des Links, ob es unwirksame Klauseln gibt.

Ich bin überzeugt dass Du etwas finden wirst:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm

WolfGolf  31.03.2015, 11:37

Es kommt natürlich darauf an in welchem Zustand er in die Wohnung eingezogen ist.

Ohne Kenntnis der tatsächlichen Formulierung der Schönheitsreparaturpflicht und Art der Vertrages, formularhaft oder individuell, ist eine belastbare Antwort nicht möglich.

Üblich ist es durchaus, den Mieterzu Renovierungsarbeiten heranzuziehen. Sofern dabei auf den Grad der Renovierungsbedürftigkeit nach Abnutzungsgrad abgestellt wäre, auch zulässig und beanspruchbar.

Grds. darf daher nach 20 Jahren Abwohnen davon ausgegangen werden, das sich die Tapeten in einem Zustand befinden, der die Forderung, sie neu zu tapezieren bzw. überzustreichen, auch geschuldet ist.

Inwieweit man sich mit Nachmieter dahingehend verständigt, er möge dies nach Abschluss der Badsanierung gegen Kostenersatz übernehmen, bliebe verhandelbar.

G imager761