Mietwohnung,alter Vertrag mit ,Schönheitsreparaturen?
Ich muss die Wohnung meiner Mutter auflösen.Der Mietvertrag wurde 2004 abgeschlossen,darin steht das bestimmte Schönheitsreparaturen fachgerecht in bestimmten Zeiträumen gemacht werden müssen.
Ich habe gelesen das durch solche Klauseln der Vertrag unwirksam wird.
Der Verwalter hat mir gesagt, das durch die Nachsätze das nicht so ist.Darunter steht .
Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Unternehmens von der bisherigen Ausführungart erheblich abweichen.Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.
Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Unternehmens von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen. Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.
Lässt in besonderen Fällen der Zustand eine Verlängerung oder Verkürzung der Fristen zu,kann man vom Plan abweichen.
Muss ich nun,- Türen streichen,vom Vormieter übernommene Holzdecken, Böden und Tapeten entfernen .
Danke im voraus R.H.
3 Antworten
Ich war mal so frei das Bild zu drehen.
Hoffe ist gut rüber gekommen,ich bin nicht der servprofi.
Da steht "die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf nach folgender Zeiträume auszuführen". Das sind starre Fristen und somit unwirksam.
darin steht das bestimmte Schönheitsreparaturen fachgerecht in bestimmten Zeiträumen gemacht werden müssen.
Die "berühmten" Fristen - Bad und Küche alle 2 Jahre, Wohnzimmer alle 3 Jahre ..... ?
„Die Schönheitsreparaturen sind spätestens auszuführen in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre sowie in Nebenräumen alle sieben Jahre.“
Sollte diese Formulierung im Vertrag stehen musst Du nicht renovieren.
Oder wird eine entsprechende Schönheitsreparatur nur in den entsprechenden Interwallen / Zeiträumen empfohlen?
Hier kommt es also auf die genaue Wortwahl an.
Also scanne doch diese Vertragsklausel im Bedarfsfall bitte einmal hier ein.
Sofort
Ich habe das mal gedreht und in einer Antwort eingestellt. Im Kommentar geht leider nicht.