Mietwohnung,alter Vertrag mit ,Schönheitsreparaturen?

3 Antworten

Ich war mal so frei das Bild zu drehen.

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 - (Recht, Wohnung)

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Hoffe ist gut rüber gekommen,ich bin nicht der servprofi.

 - (Recht, Wohnung)
anitari  09.01.2019, 19:53

Ich habe das mal gedreht und in einer Antwort eingestellt. Im Kommentar geht leider nicht.

anitari  09.01.2019, 19:57
@anitari

Da steht "die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf nach folgender Zeiträume auszuführen". Das sind starre Fristen und somit unwirksam.

darin steht das bestimmte Schönheitsreparaturen fachgerecht in bestimmten Zeiträumen gemacht werden müssen.

Die "berühmten" Fristen - Bad und Küche alle 2 Jahre, Wohnzimmer alle 3 Jahre ..... ?

„Die Schönheitsreparaturen sind spätestens auszuführen in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre sowie in Nebenräumen alle sieben Jahre.“

Sollte diese Formulierung im Vertrag stehen musst Du nicht renovieren.

https://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-11051/schoenheitsreparaturen-fristenplan-alle-3-5-7-jahre-_aid_316514.html

Oder wird eine entsprechende Schönheitsreparatur nur in den entsprechenden Interwallen / Zeiträumen empfohlen?

Hier kommt es also auf die genaue Wortwahl an.

Also scanne doch diese Vertragsklausel im Bedarfsfall bitte einmal hier ein.

Herrmann63 
Fragesteller
 09.01.2019, 18:19

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