Wer ist für die Reinigung der Lichtschächte zum Keller zuständig? Mieter oder Vermieter?

4 Antworten

hallo schubs, grundsätzlich bin ich der meinung, dass die lichtschächte nicht zur mietsache gehören, wie etwa auch die hauseingangstür. wenn in der hausordnung, welche ja in der regel anlage zum mietvertrag darstellt, allerdings vereinbart ist, dass die reinigung durch den jeweiligen mieter zu erfolgen hat, dann muss er das wohl machen. wenn nicht vereinbart, dann sache des vermieters. der würde dann vermutlich eine firma damit beauftragen und die kosten auf die mieter umlegen.

So wie es in dem Mietvertrag steht. Das kann dazu gehören, brauch aber nicht.

Da sich diese Lichtschächte außerhalb des Hauses ist erstmal der Vermieter zuständig. Der kann solche Arbeiten per Mietvertrag und Hausordnung auf die Mieter abwälzen. Dann muss es aber vertraglich geregelt sein.

In der ebenerdigen Wohnung, die ich mal als Mieter hatte, stand im Mietvertrag, dass ich die Schächte sauber zu halten hatte. (Nur die, die zu meinen Räumen gehörten)