Reitverbotsschild

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Ich hab deswegen erst kürzlich bei der Polizei selbst nachgefragt.

Man darf absteigen und führen, weil es ein REITverbot ist.

Steigt man ab, ist man nämlich ein "Führer eines Tieres" oder so. Sowas Ähnliches wie ein Hirte zb. In der Schweiz (wenn ich mich recht erinner) gibts auch ein Schild, das Pferde verbietet. Ansonsten müsste man Tiere generell verbieten.

Danke das ist sehr hilfreich! :D glg

ich habe gelesen, dass reiter reiter bleibt, egal ob er auf dem pferd sitzt oder es führt; nur ohne pferd wäre er wieder ein fussgänger. daher dürfte man bei einem reitverbotsschild das pferd auch nicht führen. vermutlich geht es dabei (auch) um die belästigung durch pferdeäpfel, die ja so oder so passieren.

ich habe gelesen, dass reiter reiter bleibt, egal ob er auf dem pferd sitzt oder es führt

Und womit wird das begründet?

@Crack

das wurde gar nicht begründet, stammt aber aus einem reiterforum.

@Schokolinda

Hätte mich mal interessiert, denn mir fällt kein Gesetz o.ä. dazu ein ...

Gute Frage...

Zeichen 258 sagt aus: Verbot für Reiter

Wenn man aber absteigt und das Pferd führt ist man ein Fußgänger das ein Tier mit sich führt - aber kein Reiter.

Meinem Verständnis nach verbieten Zeichen 258 also nur das Reiten selbst, nicht das Führen des Pferdes.

Freyka hat recht (ich hab selber auch mal bei der Polizei danach informiert) aber was mich stützig macht, ist das "Privatweg". Wenn das wirklich ein Privatweg ist, hat der Besitzer das Recht zum entscheiden wer oder wem sich da drauf befinden darf 😕. Er möchte deutlich nicht das sich ein Pferd drauf bewegt. Ich geh davon aus das der Besitzer sich nach das anbringen dieser Schilder, sich jetzt mal ein zeitlang auf der Lauer legt um zu gucken wer diese "verboten" so alles übertret 😜! (Sonst hätte er die Schilder nicht angebracht.) Gibt es keinen Möglichkeit diese paar Meter zum umgehen? Weißt ihr was der Besitzer an Pferde stört (Mist, kaput treten vom Weg usw). Vielleicht kannst du da dann mal mit ihm drüber reden?!

Ja der Weg gehört allerdings nicht Privatleuten, sondern der Stadt. glg

Auf einem Privatweg dürfte man grundsätzlich auch Reiten .....

da aber das Reitverbotsschild da zusätzlich steht, darf das Pferd nur geführt werden ....