Reisekosten bei Nachbesserung eines Mangels am Gebrauchtwagen?
Hallo zusammen,
ich habe mir ein Cabrio beim Vertragshändler gekauft und nun ist das Dach undicht. Da der Händler ca. 100Km weit weg ist, ergeben sich für die Nachbesserung organisatorische Fragen. Dass ich das Kfz zum Händler bringen muss, weiß ich bereits da ich mich schon etwas schlau gemacht habe: http://www.ra-wachter.de/index.php/urteilsbesprechungen/12-kaufrecht/28-kaufrecht-kfz-kauf-erfuellungsort-bei-nachbesserung
Die Spritkosten, für das bringen und das abholen des Kfz, muss mir der Händler demnach erstatten. Wie steht es aber mit den Reisekosten (Taxi, Bahn, etc.) um wieder nach hause zu kommen? Muss der Händler das auch erstatten?
Option 2
...wäre ein Leihwagen. Diesen muss mir, laut meiner Internetsuche, der Händler nicht bereitstellen. Bekomme ich nun doch den Leihwagen und nehme Ihn an, kann dann der Händler auf die Erstattung der Spritkosten für die Hin und Rückfahrt verzichten?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Im Kaufvertrag wird wohl nichts darüber stehen, ob der Händler dir im Falle eines Mangels Reisekosten erstattet oder nicht. Hätte ich dieses Problem, würde ich den Händler anschreiben, nicht telefonieren und ihm sagen, dass er wegen des Mangels auch für die Reisekosten aufkommen muss. Er dir die Übernahme der Reisekosten schrifltich bestätigen soll. Das könnte man notfalls auch via Internet per Mail machen. Der Händler ist dazu verpflichtet den Mangel zu beseitigen und wenn du eine Anreise von 100 Kilometer bis zu dem Händler hast, würde ich sagen, dass du ein Recht auf Erstattung der Reisekosten hast. Ich würde ihm auch anteilig Kosten für Kraftstoff in Rechnung stellen.
Klär mit dem Verkäufer doch erstmal, ob du überhaupt zu ihm kommen musst oder den Mangel auch bei einer anderen BMW-Werkstatt beheben lassen kannst. Falls nicht, kann der Händler das Auto auf seine Kosten bei dir abholen oder muss dir die Kosten erstatten. In meinem Arbeitsleben in verschiedenen Autohäusern habe ich bisher allerdings noch von keinem Kunden gehört, der sich diese Kosten erstatten lassen hat oder überhaupt danach gefragt hat, selbst von schwierigen "Problemkunden" nicht.
Das ist schon geklärt. Da das Cabrioverdeck nicht in der Garantie mit inbegriffen ist, greift die Händlergewährleistung. Daher kann der Händler entscheiden ob Er die Nachbesserung selbst durchführt oder von einer anderen Werkstatt machen lässt. Das, was sich mein Händler durch das Nachbessern im eigenen Haus einspart ist höher als die Überführungskosten. Somit hat er sich entschieden selbst zu reparieren…
Nach einem Telefonat vorhin mit der überaus unfreundlichen Serviceassistentin wurde mir mündlich bestätigt, einen Leihwagen auf kosten des Händlers zu bekommen.
Erstaunlich, dass manche Menschen noch nichtmal das Wort „Tschüss“ kennen!
Der Hintergrund weswegen ich mich so genau informieren möchte, ist der, dass ich bei einem Vertragshändler mit einer Garantie schon so böse aufs Maul geflogen bin, dass ich den Wagen damals zurück geben musste. Die kompletten Fahrtkosten und entstandenen Werkstattkosten von fast 400€ musste ich selbst begleichen.
Du hast doch den Kaufvertrag abgeschlossen....was steht denn da? Kannst auch telefonisch beim Händler nachfragen was zu tun ist.... Von meinen Cabrios ist noch nie eines undicht geworden...um was handelt es sich denn?
BMW 325i E93 hintere Seitenscheibe. Bei normalen Regen fließt es regelrecht ins Fahrzeuginnere.
Ich habe Momentan nur Kontakt mir dem Verkäufer gehabt. Den Servicemitarbeiter kann ich morgen erst konsultieren, jedoch erhoffe ich mir aufgrund von zwei sehr schlechten Erfahrungen beim Autokauf nicht sehr viel und möchte auf alles gefasst sein.
Danke trotzdem. Ich werde mir nochmal die 3 Seiten AGB’s vom Kaufvertrag vorknöpfen.