Autoschloss gehackt. Versicherung weigert sich geklaute Gegenstände zu erstatten?
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand bei meinem aktuellen Problem helfen.
- Auto wurde elektronisch geöffnet und die sich im Aufo befindlichen Sachen wie Sonnenbrillen, Online gekaufte Kleidung, usw. (Wert rd. 700€) wurden geklaut
- Anzeige und Prüfung bei Polizei (mehrere Diebstähle in der Nacht)
- Meldung an Versichung mit Protokoll der Polizei und Hinweis auf mehrere Diebstähle in der Nacht
- Rückmeldung der Vesicherung mit der Antwort: Keine Erstattung da keine Einbruchsspuren
Laut dem Web weigern sich die Versicherung in den meisten Fällen mit dieser Antwort am Anfang. In den Artikel wurde zwar erwähnt, dass man die Versicherung dazu bekommt den Fall näher zu prüfen, aber auf welcher Grundlage man die Versicherung dazu bringen soll wurde nicht näher ausgeführt.
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit solch einem Fall?
Falls das etwas hilft, ich bin bei der gleichen Versicherung mit meiner KFZ-Vollkasko- und Hausratversicherung.
Ich freue mich über jede Hilfe.
9 Antworten
Über die Kfz-Teilkasko, sind nur Ersatzteile und Zubehör des Fahrzeugs versichert.
Ob in deiner Hausratversicherung der Einbruch-Diebstahl aus Kraftfahrzeugen mitversichert ist, kommt auf deine Versicherungsbedingungen an. In neuen Versicherungsverträge besteht diese Möglichkeit. Wobei aber auch hier die Ausschlussklausel für die Zeit zwischen 22:00 - 06:00 Uhr möglich sein kann.
Du solltest also entweder deine Versicherungsbedingungen lesen, bzw. deinen Versicherungsvermittler fragen.
In manchen Fällen übernimmt die Hausratversicherung bei Diebstahl aus einem verschlossenen Auto zwar die Erstattung gestohlener Sachen bis zu einer Obergrenze. Der Schutz für elektronische oder optische Geräte sowie Wertsachen ist aber auch hier meistens ausgeschlossen. Oft gibt es außerdem regionale Einschränkungen. Problematisch könnte allerdings der Nachweis sein, dass der Besitzer das Auto nicht einfach offen gelassen hat. Diebstahl könnte laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einigen Fällen über die verbauten Steuergeräte rasch rekonstruiert werden. Grundsätzlich gingen Versicherer davon aus, dass ihre Kunden redlich seien und keinen Versicherungsbetrug begehen wollen.
.... der ASt. hat zu beweisen, ist doch ganz einfach. Und zuständig wäre ja sowieso die Hausrat, wenn sie den Baustein Kfz. beinhaltet.
Was sagt denn Dein "Berater" dazu? Für den ist das doch bestimmt Alltag.
Meine verlangt z.B., daß die Klamotten zu Hause aus dem Fahrzeug genommen werden müssen.
Die Kasko hat damit nichts zu tun, da die geklauten Sachen kein Fahrzeugzubehör sind.
Also geht es um die Hausrat. Hier besteht grundsätzlich ohnehin nur dann Versicherungsschutz wenn die Klausel/Baustein "Diebstahl aus Kfz" mit eingeschlossen ist.
Und hier obliegt es dann halt dem Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass das Fahrzeug auch wirklich verschlossen war...
Hier noch ein paar Informationen.
- Das Auto stand genau vor der Haustür
- Der Wagen schließt sich nach gewisser Zeit normalerweise von alleine ab
- Mein Auto hat kein Keyless Go sondern eine ganz normale Fernbedienung für die Zentralveriegelung
- Das ganze System hatte bei dem ersten Starten komplett neugestartet
Kein Keyless go?
Der Wagen schließt sich nach gewisser Zeit normalerweise von alleine ab
Daraus schließe ich, du hast den Wagen nicht mal verriegelt, und jeder hätte da ran können? Natürlich ist da nichts versichert!