Autoschloss gehackt. Versicherung weigert sich geklaute Gegenstände zu erstatten?
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand bei meinem aktuellen Problem helfen.
- Auto wurde elektronisch geöffnet und die sich im Aufo befindlichen Sachen wie Sonnenbrillen, Online gekaufte Kleidung, usw. (Wert rd. 700€) wurden geklaut
- Anzeige und Prüfung bei Polizei (mehrere Diebstähle in der Nacht)
- Meldung an Versichung mit Protokoll der Polizei und Hinweis auf mehrere Diebstähle in der Nacht
- Rückmeldung der Vesicherung mit der Antwort: Keine Erstattung da keine Einbruchsspuren
Laut dem Web weigern sich die Versicherung in den meisten Fällen mit dieser Antwort am Anfang. In den Artikel wurde zwar erwähnt, dass man die Versicherung dazu bekommt den Fall näher zu prüfen, aber auf welcher Grundlage man die Versicherung dazu bringen soll wurde nicht näher ausgeführt.
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit solch einem Fall?
Falls das etwas hilft, ich bin bei der gleichen Versicherung mit meiner KFZ-Vollkasko- und Hausratversicherung.
Ich freue mich über jede Hilfe.
5 Antworten
Wenn die Polizei davon ausgeht, dass es sich um eine Straftat handelt und dies auch so dokumentiert, ist die Weigerung der Versicherung so vermutlich nicht haltbar.
Das Berufen auf fehlende Einbruchsspruchen ist welt- und realitätsfremd und dürfte auch heute keinen gerichtlichen Bestand mehr haben.
Würde die Sache zum Versicherungsombudsmann geben, wenn der Schaden unter 10.000,- € liegt. Bei einem Streitwert unter 10k ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherung bindend und rechtlich nicht anfechtbar.
Schau dir auchmal das Urteil des AG Karlsruhe 1 C 18/13 an. Da ging es aber um ein festverbautes Navigationssystem, ist also nicht exakt auf deine Situation übertragbar. Aber der Versicherer wurde zur Leistung abzgl. der SB verurteilt.
Hallo Kevin,
ein festverbautes Navigationssystem fällt aber auch unter die Bezeichnung Ersatzteil, bzw. Zubehör des Fahrzeugs und ist somit über die Teilkasko mitversichert.
Sonnenbrille und Kleidung fällt nicht darunter, wäre also nur dann versichert, wenn Einbruch-Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, bei der Hausratversicherung mitversichert ist.
In manchen Fällen übernimmt die Hausratversicherung bei Diebstahl aus einem verschlossenen Auto zwar die Erstattung gestohlener Sachen bis zu einer Obergrenze. Der Schutz für elektronische oder optische Geräte sowie Wertsachen ist aber auch hier meistens ausgeschlossen. Oft gibt es außerdem regionale Einschränkungen. Problematisch könnte allerdings der Nachweis sein, dass der Besitzer das Auto nicht einfach offen gelassen hat. Diebstahl könnte laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einigen Fällen über die verbauten Steuergeräte rasch rekonstruiert werden. Grundsätzlich gingen Versicherer davon aus, dass ihre Kunden redlich seien und keinen Versicherungsbetrug begehen wollen.
Bei Keyless go würde ich das als Versicherung auch unter "Erhöhte Betriebsgefahr" stecken und dafür nicht aufkommen. Dass diese Schlösser von jedem Fünfjährigen geknackt werden können, ist seit Jahren allgemein bekannt, wer sowas kauft, ist genau so selbst schuld, wie wenn jemand mit 250 einen Unfall baut. Der Unterschied: Der "Raser" ist im Zweifelsfall nicht mal selbst schuld.
Kurz gesagt: Wenn du in einem Fahrzeug mit Keyless Go überhaupt einen Gegenstand zurücklässt, bist du selbst Schuld. Das ist wie nen Diamantring vor die Haustüre legen und dann die Versicherung dafür aufkommen lassen.
Nunja-1: Es war ein Festverbautes Gerät. Damit schon mal was ganz anderes. Lose Gegenstände sind nie versichert.
2: Muss man sich nicht Keyless Go kaufen-es gibt immer Alternativen. Wer diesen "Komfort" haben will, zu wissen, sein Auto ist jederzeit Offen für alles und jeden, ist nunmal selbst Schuld. Man Weiß, dass dieses Problem besteht.
Ist exakt auf die Richtgeschwindigkeit übertragbar. Ich weiß, dass meine Versicherung mir meinen Schaden nicht voll zahlen muss, wenn ich über 130 fahre. Wenn ich es dennoch mache-selbst Schuld.
3: Inzwischen hat der FS ja aufgeklärt: Er hat sein Auto nicht mal abgeschlossen-er besitzt gar kein Keyless go....
LG
Ich weiß, dass meine Versicherung mir meinen Schaden nicht voll zahlen muss, wenn ich über 130 fahre
Ui, wenn das wirklich der Fall ist solltest du zu einer Versicherung wechseln die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Schadenfalls verzichtet. (Also quasi jede Versicherung am Deutschen Markt, mit Ausnahme vl. bei den super billigen...)
Bevor Fragen aufkommen: die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls, sowie die grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens nach Alkohol oder Drogen führen weiterhin zur Leistungskürzung.
Ok, falsch ausgedrückt. DU bekommst ne Mitschuld und musst der Versicherung den Schaden über Jahre zurückzahlen-außer du hast nen Rabattschutz. Und das ist bei jeder Vericherung so-Hochstufung.
LG
Also ja, im Prinzip zahlst du den Schaden, wenn du schneller als 130 fährst.
LG
Ähm...was? Wenn du die Rückstufung als "im Prinzip zahlst du den Schaden selber" ansiehst, hast du glaube ich etwas nicht verstanden...
Und die Rückstufung hat auch absolut nichts mit erhöhtem Tempo zu tun.
Überhaupt verwechselst du hier glaube ich gerade etwas. Du hattest von "deiner" Versicherung und "deinem" Schaden gesprochen. Also Vollkasko. Nun kommst du aber mit dem Begriff "Mitschuld" an. Das spielt bei VK keine Rolle, wie oben erklärt. Richtig ist, dass man bei überhöhter Geschwindigkeit bei einem Schaden der eigentlich von einem anderen Fahrzeug am eigenen Fahrzeug verursacht wurde eine Teilschuld zugesprochen bekommen kann. Das hat dann zur Folge, dass man von der gegnerischen Haftpflicht nicht 100% seines eigenen Schadens ersetzt bekommt. Diese Differenz wäre dann wieder von der Vollkasko gedeckt.
Ja... Und weil deine Versicherung den Schaden zahlen muss, wirst du hochgestuft. Und im Normalfall zahlst du dann mehr, als würdest du den Schaden direkt bezahlen. Also verlierst du rechnerisch gesehen den Versicherungsschutz (Außer es geht hier um Millionensummen).
Und die Rückstufung hat auch absolut nichts mit erhöhtem Tempo zu tun.
Natürlich wirst du nicht zurückgestuft, weil du zu schnell warst-du wirst zurückgestuft, weil du einen Unfall gebaut hast, und deine Versicherung einen Teil übernehmen muss.
LG
Und im Normalfall zahlst du dann mehr, als würdest du den Schaden direkt bezahlen
Öhm...nein?
Wenn das der Fall ist (kann man sich ja vorher ausrechnen) lasse ich den Schaden entweder gar nicht von der Versicherung regulieren (Vollkasko) oder lassen die Versicherung regulieren und zahle dieser anschließend den Schaden freiwillig zurück (Haftpflicht).
Das lohnt sich meist bei Schäden bis ca. 1.000€ oder auch mal 1.500€. Bei allem darüber hinaus ist die Rückstufung und die Mehrbeiträge günstiger als den Schaden selber zu zahlen. Und glaub mit das ist eher der "Normalfall" als solche Kleinschäden.
Und zur Ausdrucksweise "rechnerisch den Versicherungsschutz zu verlieren" äußere ich mich mal nicht weiter...
Wie du meinst. Ich kenne einen, bei dem hat es sich mal gelohnt-Da ging das aber bis zum Personenschaden.
Bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit wird automatisch davon ausgegangen, dass den jeweiligen Fahrer zumindest eine Teilschuld trifft. Selbst wenn der Unfallgegner durch Fahrfehler entscheidend für die Unfallentstehung verantwortlich ist, kann dem Fahrer wegen überhöhter Fahrgeschwindigkeit eine Teilschuld zugeschrieben werden. Er muss fürchten bis zu 25 Prozent der Kosten selbst tragen zu müssen
So ziemlich das erste Google-Ergebnis, welches mir recht gibt.
LG
Über die Kfz-Teilkasko, sind nur Ersatzteile und Zubehör des Fahrzeugs versichert.
Ob in deiner Hausratversicherung der Einbruch-Diebstahl aus Kraftfahrzeugen mitversichert ist, kommt auf deine Versicherungsbedingungen an. In neuen Versicherungsverträge besteht diese Möglichkeit. Wobei aber auch hier die Ausschlussklausel für die Zeit zwischen 22:00 - 06:00 Uhr möglich sein kann.
Du solltest also entweder deine Versicherungsbedingungen lesen, bzw. deinen Versicherungsvermittler fragen.
Die Kasko hat damit nichts zu tun, da die geklauten Sachen kein Fahrzeugzubehör sind.
Also geht es um die Hausrat. Hier besteht grundsätzlich ohnehin nur dann Versicherungsschutz wenn die Klausel/Baustein "Diebstahl aus Kfz" mit eingeschlossen ist.
Und hier obliegt es dann halt dem Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass das Fahrzeug auch wirklich verschlossen war...
Das klappt nur heute zum Glück nicht mehr ganu so sehr. Keyless Entry wird mittlerweile standard und so wie Autos sich weiterentwickeln, haben Versicherungen das auch zu tun.
Schau dir mal das Urteil an, welches ich in meinem Beitrag aufgeführt habe.