Gebrauchtwagen weist nach 2 Monaten Mängel auf - Schadensersatz?
Ich habe vor ca. 2 Monaten ein Auto (BJ 2009, ca. 76000 km) gekauft von einem privaten Verkäufer, aber vermittelt über einen Händler. Nach Aussagen des Händlers ist der Verkäufer selbst KFZ-Mechatroniker und wusste insofern wohl, was er verkauft. Der Händler hat den Wagen auch nochmal grob gecheckt. Heute musste ich das Auto wegen einer gebrochenen Fahrwerksfeder in die Werkstatt bringen: 240 €. Im Kaufvertrag ist die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen (weil privater Verkäufer). Könnte es sich aber um einen versteckten Mangel handeln, wenn der Verkäufer Mechatroniker ist und das Auto einen Verschleiß aufweist, der laut Werkstattmitarbeiter erst bei ca. 120000 zu erwarten wäre? Für Antworten hinsichtlich Schadensersatzansprüchen wäre ich sehr dankbar.
7 Antworten
Tatsächlich ist der vermittelnde Händler nicht in Haftung zu nehmen und ein privater Verkäufer kann eine über sachmängelfreie Übergabe hinausgehende Gewährleistung tatsächlich wirksam ausschliessen.
Dien Risiko beim Kauf eines Gebrauchten, dass bestimmte Teile eben auch bei überdurchschnittlichen Verschleisserscheinungen vorzeitig ersetzt werden müssen.
Selbst ein Fachkundiger kann unmöglich abschätzen, wann eine Feder brechen könnte oder welchen Belastungen du den Wagen wochenlang aussetzt :-O
G imager761
Den vermittelnden Händler so ganz pauschal und unbesehen von aller Verantwortung freizusprechen, halte ich für nicht richtig.
Zumindest sollte geklärt werden, ob es sich bei diesem "Agenturgeschäft" evtl. um ein Umgehungsgeschäft handelt. Dazu wäre von Bedeutung, wer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufes trägt. Hierzu gibt es ein interessantes BGH-Urteil:
Nein. Unabhängig vom Beruf des Verkäufers kann dieser die Sachmängelhaftung bei einem Privatverkauf rechtswirksam ausschließen. Und den Gegenbeweis anzutreten, demzufolge der Verkäufer von diesem Mangel - wenn er denn zum Zeitpunkt des Erwerbs überhaupt schon vorhanden gewesen ist - hätte Kenntnis haben müssen, ist de facto aussichtslos.
Okay. Das ist zwar ziemlich blöd für mich und ich glaube auch nicht wirklich an die Nettigkeit von Verkäufer/Händler, aber was will man machen. Für die Antwort bin ich dennoch dankbar.
Da kannst du eigentlich nichts machen. Du hast das Auto schon seit 2 Monaten und beim Kauf war das Auto auch noch nicht defekt. Ich würde mich an deiner Stelle trotzdem an den Verkäufer bzw. den Händler wenden. Vielleicht ist das ein lieber Mensch und repariert dir den Schaden so. Ansonsten wird die Reparatur wohl auf dich gehen. Wegen 240 Euro lohnt es sich auch nicht einen Anwalt einzuschalten um doch auf Schadensersatz zu plädieren.
Danke für die Antwort. Ich habe eine solche Antwort befürchtet. Zunächst warte ich noch ab, ob andere kommen bzw. werde mich noch an jemanden wenden, der Ahnung von Schuldrecht hat. Im Zweifel hoffe ich wirklich, dass Verkäufer oder Händler mir zumindest entgegenkommen, denn Anwaltskosten lohnen sich wirklich nicht.
Hier hast du schlechte Karten. Du schreibst selbst, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Damit bliebe als einzige Möglichkeit noch die arglistige Täuschung übrig.
Eine Feder bricht in aller Regel plötzlich und ohne Vorwarnung. Demzufolge nehme ich an, die Feder war bei Übergabe noch nicht gebrochen. Es war demzufolge auch für den Verkäufer zum Zeitpunkt nicht erkennbar, dass die Feder nicht in Ordnung ist.
Du wirst die Reparatur wohl selbst bezahlen müssen.
Es wäre evtl. noch zu klären, ob der Verkäufer doch kein Privatverkäufer ist. Auch ein Gewerbetreibender aus einer anderen Branche kann als gewerblicher Händler gelten.
Es müsste sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. §474 BGB handeln. Entscheidend ist, dass der Käufer ein privater Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB ist.
Zur Unternehmereigenschaft bestimmt § 14 Abs. 1 BGB, dass die betreffende Person bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben muss.
Dies wäre der Fall beim geschäftlich genutzten Wagen eines Freiberuflers. Sogar ein Arzt, der sein Auto, mit dem er Patienten besucht, verkauft, ist hier Unternehmer. Ein angestellter KFZ-Meister ohne eigenes Unternehmen, ist jedoch kein Unternehmer.
Das geht mW nur, wenn der Mangel bzw. Defekt 1. schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand und 2. der Verkäufer davon wusste und es dir verschwiegen hat.
Korrigiert mich, falls es nicht stimmt, aber "weitergesponnen" sollte man den Verkäufer, falls es zutrifft, erst einmal dazu auffordern, den Mangel zu beheben (kein Schadensersatz) und wenn er diesem nicht nachkommt, dann kann man mit Anwalt, Schadensersatz und ggf. Rücktritt vom Kaufvertrag kommen.
Aber war die Feder zum Kaufzeitpunkt noch nicht gebrochen (viel Spaß beim Beweisen des Gegenteils) und der Verkäufer wusste davon (logischerweise) auch nichts, bleibst du auf den Kosten sitzen...
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin leider 120 km weg vom Verkäufer und musste hier in eine Werkstatt. Dort wurde mir von einer Fahrt in die Heimat mit diesem Mangel abgeraten, weshalb der Wagen jetzt hier in der Werkstatt ist.
Die Feder war beim Kauf noch nicht gebrochen (denn das ist ein fieses Geräusch), aber kann man dem Verkäufer als Mechatroniker unterstellen, dass er davon wusste. Oder sollte ich beim Händler, der den Wagen ja gecheckt haben will, nachfragen, ob es Verschleißhinweise an der Feder gab?
Mit Unterstellungen muss man sich zurückhalten.
"Die Feder war beim Kauf noch nicht gebrochen" - das heißt, ein Mangel war nicht vorhanden.
"aber kann man dem Verkäufer als Mechatroniker unterstellen, dass er davon wusste" - ja, sehr wahrscheinlich wird er gewusst haben, dass kein Mangel vorhanden war. Und?
Auch ein Mechatroniker kann nicht hellsehen.
Danke auch hier für die Antwort. Da ich nicht viel Ahnung von Autos hab, wusste ich auch nicht, wie schnell eine Feder bricht bzw. ob sich sowas andeutet. Insofern ist die Antwort recht hilfreich.
An welche Voraussetzungen wäre es denn geknüpft, dass der Verkäufer vllt doch als Händler gilt (außer, dass er ein Gewerbe hat). Müsste er das Auto z.B. als Firmenwagen genutzt haben?