Reisekosten bei Montagetätigkeit in Steuererklärung
Hallo, in meiner Lohnsteuerbescheinigung ist ein nicht ganz niedriger Betrag an steuerfreien Zuschüssen bei Auswärtstätigkeit eingetragen. Dadurch hätte ich eine recht hohe Steuernachzahlung zu erwarten, es sei denn ich habe Nachweise meiner Reisen, die ich dann als Reisekosten geltend machen könnte, was wiederum die Nachzahlung mindert. Leider habe ich nicht eine einzige Reisekostenabrechnung, was daran liegt, dass ich in Montage tätig war. Wie kann ich das also trotzdem beim Finanzamt anrechnen lassen ? Danke schon mal vorab.
2 Antworten
Der AG muß Dir die Auswärtstätigkeit genau tageweise bestätigen (Du kannst dann entsprechend Verpflegungsmehraufwand ansetzen sowie Fahrt- und Unterkunftskosten).
Da reicht in der Regel eine Tabelle wo alles eingetragen ist und die vom AG unterschrieben ist.
Von diesen Gesamtkosten sind die auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragenen steuerfreien AG-Leistungen abzuziehen. Die Differenz ist dann für Dich Werbungskosten.
Du solltest allerdings in Zukunft alles auch selbst festhalten und auch Rechnungen kopieren. Die Bestätigung der Monatgetage wird allerdings meistens immer vom AG verlangt.
Das macht nichts - er muß das auch bestätigen, wenn Du dort nicht mehr beschäftigt bist...
Hallo, kannst du dir nicht von deiner Firma eine Bescheinigung aussellen lassen, worin steht, dass du auswärts auf Montage war und . . . . Reisekosten angefallen sind? Verpflegung käme dann auch noch dazu und Übernachtung.
Danke
Vielen Dank,
leider bin ich nur nicht mehr bei diesem Arbeitgeber. Beim nächsten Mal bin ich dann schlauer und führe "Buch".
Danke für die Antwort :)