Kinderfreibetrag bei Lohnabrechnung ignorierbar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi micholee,

da habt ihr leider einen großen Denkfehler: der Kinderfreibetrag bei der Lohnabrechnung wirkt sich nur minimal im Soli-Abzug und evtl. noch im Kirchensteuerabzug (falls überhaupt Kirchensteuer gezahlt wird) aus, nicht jedoch in der Lohnsteuer!

Bei der Einkommensteuererklärung im Folgejahr führt das Finanzamt automatisch eine "Günstigerprüfung" durch, will heißen: Ist der Kinderfreibetrag günstiger gegenüber dem vorausgezahlten Kindergeld, dann erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag zusätzlich beim Steuerausgleich ;-)

Gruß siola55

PS: Mit dem AOK-Gehaltsrechner 2018 kannst du mal selbst den Unterschied ohne/mit Kinderfreibetrag durchrechnen...

http://www.aok-business.de/tools-service/gehaltsrechner/gehaltsrechner-2018/

Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-))

Da gibt es nichts zu entscheiden oder zu regeln, das regelt sich von alleine. Jeder bekommt das Kindergeld monatlich ausgezahlt, ist dann der Kinderfreibetrag günstiger, dann wird das auch bereits monatlich berücksichtigt, du bekommst dann ein paar Euros mehr raus, wenn dies so sein sollte. Und am Jahresende wird dann noch mal alles genau berechnet, abgezogen, was absetzbar ist, das genaue zu versteuernde Einkommen ermittelt und wenn dann der Freibetrag günstiger ist, dann bekommt man die Differenz zum Kindergeld auch raus bzw. angerechnet.

Es wird immer automatisch berücksichtigt, was günstiger für euch ist. Ihr könnt und müsst nichts wählen oder mitteilen.

Oki danke für die Antwort. Die Berücksichtigung ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag wird also bei der Einkommensteuer bzw. Einkommensteuererklärung geklärt. Die Frage habe ich mir hauptsächlich gestellt, weil bei der Lohnabrechnung andere Zahlen für zwei Kinder erwartet hätte. Evtl. trägt man bei Kinderfreibetrag dann immer nur 1 ein oder teilt dies bei Ehemann und Ehefrau auf 0.5, egal ob 2, 3 oder 4 Kinder.

@micholee

Auch wenn der Steuerfreibetrag günstiger ist, als das Kindergeld, wird das erst mit der Einkommenssteuer abgerechnet. Monatlich wirkt sich das gar nicht aus. Wie auch? Da müßt das Finanzamt schon alle künftigen Bezüge des Jahres kennen!

Der Kinderfreibetrag wirkt sich nur auf den Soli aus. Das sind 5% von der Lohnsteuer. Da kann also gar nicht so viel zusammenkommen!

Wie man die Kinder eintragen lässt, kommt eben auf die Verdienstverhältnisse an. Ist da ein deutlicher Unterschied, dann macht es Sinn, das auf das höhere Einkommen anzusetzen. Eben bei dem, der den höheren Lohnsteuerbetrag zahlt.