Um welche Einkunftsart handelt es sich?

4 Antworten

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c) stille Gesellschafterin - um die geht es ja und nicht so sehr um die KG

Hier sollte geschrieben werden:

Sie hat als typische stille Gesellschafterin Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20) (im Gegensatz zum atypischen stillen Gesellschafter - dieser hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15).

d) Vermietung

Die Anwort ist richtig - Begründung: die Zinsen sind grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, werden aber, nach dem Grundsatz der Subsidiarität, der entsprechenden Einkunftsart zugerechnet, in der sie anfallen: daher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21

Die Aufgaben sind von Dir gut gelöst worden.

"c) Simone R. ist als stille Gesellschafterin an einer inländischen KG sowohl am Gewinn als auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt. Sie ist als „typische“ stille Gesellschafterin beteiligt, d. h. eine Beteiligung an den stillen Reserven des Unternehmens besteht nicht.

• Die KG ist eine Personengesellschaft und als solche nicht Steuerbar. Die Gesellschafter werden entsprechend den Gewinnanteilen besteuert."

FALSCH!

Ein TYPISCH stiller Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Bei Fall b) solltest du dich an die Diktion des Gesetzes halten. Das Gesetz sagt "selbständige" und nicht selbSTständige. 

vielen vielen Dank für deine gute Hilfe! Du bist echt top. 

@User48572

Habe vor zwei Jahren mein 40. Jubiläum beim Finanzamt gehabt.

@Omikron6

Wow, schade allerdings, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst weniger Gehalt erhalten, ich war auch mal dort beschäftigt. Dafür bist du aber fachlich top. das alles weißt du ja quasi auswendig.

Kling gut.

Bei d) geht es aber bestimmt um die Verzugszinsen, nicht nur um die Miete selbst.

und bei f) dazuschreiben, weshalb nicht. Die Freibeträge ändern sich bei Familienverhältnissen und bei einer Tante ist der anders, als bei den eigenen Eltern.

Hey genau. bei d) geht es um die Verzugszinsen. Sind diese Erträge aus Kapitalvermögen oder eher erträge aus vermietung und verpachtung. Bei f ist die Zahlung nicht steuerbar, höchstens muss man die Erbschaftssteuer zahlen, aber man kann die zahlung keinen einkünften zuordnen oder wie begründet man das am besten?

Vielen vielen Dank.

@Omikron6

Mal was anders @StudentHN : Wieso machst du das nicht mit Kommilitonen? Lerngruppe oder so.


@BrutalNormal

Hi, das Fach steuerrecht habe ich als einziger belegt, da es im hauptstudium ist und ich im grundstudium bin. frage ab und zu hier nach. hier wissen die leute mehr als bei uns die studenten.

Hallo.

Die Aufgaben von dir sind alle richtig gelöst.
Das du die Zinsen dem Einkommen der Erstehung zugerechnet hast ist sehr gut erkannt (Wissen) Sehr gute Arbeit.

Mit Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914