Reicht das Formular "Erklärung des Ausbildungsverhältnis" zum Kindergeldantrag?

3 Antworten

Abzweigungsantrag, Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26666/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/Formulare-Kindergeld.html

Du kannst es beantragen, wenn Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen oder zahlen müssen und Du nicht mehr zu ihrem Haushalt gehörst und über 18 bist.

Zufaelliger  04.04.2013, 10:51

Wenn Du einen Abzweigungsantrag stellst, müssen Deine Eltern bestätigen, dass Du tatsächlich bei ihnen ausgezogen bist. Ein Wohnheimplatz würde als vorübergehende Unterkunft die Haushaltszugehörigkeit bei den Eltern nicht beenden. In diesem Fall behalten die Eltern den Anspruch auf das Kindergeld.

Das Formular bestätigt nur, dass gerade eine Lehre o. ä. gemacht wird. Ansonsten braucht man noch das Formular für den eigentlichen Kindergeldantrag.

KG ist eine Leistung des Staates für die Eltern. Direkt an die Kinder kann nur dann eine Umleitung beantragt werden, wenn das Kind 1. ausgezogen ist und 2. di eEltern sich weiern, Unterhalt zu zahlen.

Die Kindergeldkasse will sicherlich auch bestätigt haben das du in einem Ausbildungsverhältnis stehst. Lieber ein paar Formulare mehr ausfüllen aus zu wenig.

Und nein der "Hauptvordruck Kindergeld" braucht nicht noch einmal ausgefüllt werden. Die "alte" Kindergeldnummer gilt weiterhin für dich.