Rehaantrag abgelehnt - wird der Antrag dann umgedeutet wenn Reha aus Sicht der DRV nicht erfolgsversprechend ist?

4 Antworten

Hallo,

Da hier offensichtlich der Rentenantrag vorliegt, wird jetzt die Fachabteilung entscheiden, welche Rente aufgrund deines Restleistungsvermögen erteilt wird. (Halbe oder volle Erwerbsminderung).

Du brauchst auch keine Angst haben, da diese ein verwaltungstechnischer Vorgang ist, die Befunde bescheinigen dir eine Erwerbsunfähigkeit.

Bei deinem beschriebenen Bild sollte das auch die volle Erwerbsminderungsrente sein, ansonsten solltest du in das Widerspruchsverfahren gehen, dazu kannst du mich gerne anschreiben, wenn du keine Hilfe vor Ort hast.

Beste Grüße

Dickie59

Über den bereits vorliegenden Rentenantrag erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht.

Wenn Du noch keinen Rentenantrag gestellt hättest, würde der Rehaantrag wohl in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Da du aber bereits einen Rentenantrag gestellt hast, muss auch nichts umgewandelt werden.

Es wird jetzt also Dein Rentenantrag bearbeitet.

Hallo Ickwesditnich,

Sie schreiben:

Rehaantrag abgelehnt - wird der Antrag dann umgedeutet wenn Reha aus Sicht der DRV nicht erfolgsversprechend ist?

Antwort:

Wie Ihre Chancen auf eine Bewilligung Ihres Rentenantrages stehen, das kann an dieser Stelle beim besten Willen niemand beurteilen, denn dies hängt letztendlich von der Qualität und Aussagekraft Ihrer eigenen Krankenakte ab!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Gebrechen dauerhaft auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

In Ihrem Bescheid teilt Ihnen die DRV ganz unten mit:

"Über den bereits vorliegenden Rentenantrag erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht. "

Demzufolge liegt der DRV bereits ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente vor!

Natürlich können Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter jederzeit nach dem Stand der Dinge erkundigen, aber einen schriftlichen Bescheid müßen Sie in jedem Fall abwarten!

Liegt Ihnen dann ein schriftlicher Bescheid vor, gilt es ggf. weiter zu reagieren!

Erfolgt ein Rentenbewilligungsbescheid, ist die Sache wohl erledigt und Sie erhalten Erwerbsmindeungsrente!

Erfolgt jedoch ein Renten-Ablehnungsbescheid, müßen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand zusammen rechtzeitig einen Widerspruch bei der DRV einreichen, in der Regel innerhalb 30 Tagen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die Chancen für deinen Rentenantrag weis hier keiner. Da bereits ein Rentenantrag vorliegt, must du halt jetzt auf den Bescheid darüber abwarten.