Reha vor Rente, aber auch manchmal Rente vor Reha?

6 Antworten

Hallo Paulina42,

Sie schreiben:

Reha vor Rente, aber auch manchmal Rente vor Reha?
Ein Rehaantrag darf ja vom Gesetz her auch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden. In der Praxis kommt das bestimmt aber doch gar nicht vor, oder?

Antwort:

Selbstverständlich kommt es in der Praxis vor, daß ein REHA-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird!

Aber:

Das richtet sich grundsätzlich immer nach dem speziellen Einzelfall!

Normal müsste die DRV sich ja Freuen, wenn schwer Erkrankte auf Reha gehen. 

Antwort:

Wenn schwer Erkrankte auf REHA gehen, ist dies ggf. im Einzelfall eine Fehlinvestition, denn ein ernsthaft schwerkranker Mensch ist in der Regel gar nicht REHA-Fähig und dies müßte zumindest der Hausarzt vor REHA-Antritt beurteilen/bestätigen!

Wenn eine REHA Erfolg haben soll, so muß die betreffende Person zumindest REHA-Fähig-belastbar sein!

Meine Bekannte hat einen Berg von Artzberichten zur DRV geschickt und die sind nicht so ganz ohne. Trotzdem würde sie halt mal gern ne Reha machen.

Antwort:

Ein Berg von Arztberichten sagt gar nichts aus über den Inhalt dieser Arztberichte/über die Qualität und Aussagekraft!

Gern mal eine REHA, das ist zu wenig!

Wenn sich an Hand der eingereichten Unterlagen herausstellt, daß eine REHA keinen Sinn macht, dann erfolgt seitens der DRV ein ablehnender Bescheid und ggf. die Umwandlung in einen Rentenantrag!

Die Umwandlung in einen Rentenantrag ist aber trotzdem noch lange keine Rentenantragsbewilligung!

Damit der umgewandelte REHA- in Rentenantrag bewilligt wird, muß aus den eingereichten Unterlagen zweifelsfrei ersichtlich sein, daß selbst leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag ausgeführt werden können!

Ist dies nicht der Fall und der Nachweis gelingt nicht, erfolgt der Verweis auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt selbst dann, wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt keine derartigen Tätigkeiten verfügbar sind!

In solchen Fällen bleibt dann ggf. nur noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!

Kann das sein, dass die DRV denkt: ach die ist sowieso zu krank, das lohnt nicht? Sie ist schon lange Arbeitsunfähig

Antwort:

Arbeitsunfähig ist auf gar keinen Fall gleichbedeutend mit voll erwerbsgemindert!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hab ich das richtig verstanden? Die DRV kann also sagen „ für die Reha ist er leider zu krank und bekommt keine. Aber zum arbeiten ist er fit genug, das geht!“......😳

@Paulina42
Hab ich das richtig verstanden? Die DRV kann also sagen „ für die Reha ist er leider zu krank und bekommt keine. Aber zum arbeiten ist er fit genug, das geht!“......😳

Antwort:

Ja, richtig, das ist durchaus gängige Praxis!

Diese Praxis ergibt sich logischerweise aus der findigen Formulierung:

"leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!"

Wer letztendlich diese tolle Formulierung ausgebrütet hat, das läßt sich nicht eindeutig lokalisieren, ist jedoch gesetzlich von unseren Volksvertretern durchgewunken!

Wer schon einmal Verhandlungen vor dem Sozialgericht beigewohnt hat, dem ist sicherlich nicht neu, daß die Rechtsvertreter der DRV sehr gerne darauf verweisen, daß Betroffene ja immer noch in der Lage seien, Tätigkeiten wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw. auszuüben!

Leider lesen sich sehr viele Zeitgenossen diesen sehr wichtigen Satz nicht gründlich durch, verzichten auf eine entsprechende Optimierung Ihrer Arztberichte und riskieren somit eine Ablehnung Ihres Antrags auf volle Erwerbsminderungsrente!

Denn:

"Der Teufel steckt im Detail!"

Wenn Sie sich dafür interessieren, welche Arten von leichten Tätigkeiten es laut DRV "außer den "Obengenannten" gibt, dann einfach einmal unter folgendem DRV-Link durchklicken:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Search.do?input_=&allOfTheseWords=leichte+t%E4tigkeiten&submit=Suchen

Es gibt da also ein weites Spielfeld für Antragsablehnungen seitens der DRV!

Der letzte Rettungsanker könnte dann der Nachweis sein, daß eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt.

Derartige Nachweise müßen aber einer sozialgerichtlichen Bewertung Stand halten und sind wiederum in der Praxis nur dann möglich, wenn die eigene Krankenakte entsprechende Fakten beinhaltet!

Also: "Grundsätzlich ist Alles möglich!"

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Was die Alternative "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" anbelangt, so ist auch hier der Einzelfall zu sehen, denn es gibt Betroffene, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben und wenn die Freibeträge beim Haushaltsgesamteinkommen überschritten werden, dann kann es auch hier heißen "Fehlanzeige!"

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https://erwerbsminderungsrente.biz/erwerbsminderungsrente-hausaufgaben/der-rote-faden/

https://youtu.be/lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Meine Reha wurde in einen Rentenantrag umgewandelt. Weil die Reha negativ lief.

Rehas werden gewährt, wenn ein Erfolg in Aussicht ist. Sowas kann schon sein. Nehmen wir mal OP Folgen an. Rente befristet auf 2 Jahre. nach 1,5 Jahren wird dann Zb eine Reha zur Mobilisierung und Eingliederung angedacht

Das kommt bei der Hälfte der Anträge vor, dass der RehaAntrag umgedeutet wird!

Die DRV zahlt dann eine Reha, wenn die Erwerbsfähigkeit erhalten od gebessert werden kann. Sofern man bereits erwerbsgemindert ist, dann gibts anstatt der Reha gleich Rente

Ja, aber wird der Antrag vor oder nach der Reha umgedeutet?

@Paulina42

Erst nach der Reha, entscheidend ist die Prognose im Entlassungsbericht.

So pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Die einen bekommen die EMR gleich ohne vorherige Reha und die anderen müssen erst in Reha und bekommen danach die EMR oder TEMR.

Erst einmal musst du gesund genug sein, um überhaupt Reha-fähig zu sein.

Das ist nichts für "Schwerkranke"

In der Reha wird ja die Restleistungsfähigkeit festgestellt.

Das glaube ich eben nicht, dass immer erst in der Reha das Restleistungsvermögen festgestellt wird. Manchmal doch schon vorher, oder?

@Paulina42

Wie gesagt, wenn du "zu krank bist", um überhaupt bei einer Reha mitwirken zu können, wird man sich das Geld sparen.

@Paulina42

Wenn Ärzte bzw. Gutachter feststellen, dass der Kranke nicht rehafähig ist und keine Besserung des Gesundheitszustandes durch die REHA zu erwarten ist, kann auch gleich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.