Reha abgelehnt, Gutachter, Rentenantrag wie lange muss man warten?

3 Antworten

Normalerweise sind hier nur noch wenige Ermittlungen der DRV erforderlich.

Bei einer Umdeutung und Aufforderung zum Rentenantrag kann der Bescheid relativ schnell erteilt werden. Wenn das Versicherungskonto bereits geklärt wurde, dann kann innerhalb von 2-3 Wochen der Bescheid erteilt werden.

Fehlen noch Zeiten in deinem Konto, wird es etwas länger dauern

Ich wollte nur eine Rückmeldung geben, wir haben das Schreiben am 12.10 erhalten. Volle Erwerbsminderung bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze. Rückwirkend zum 01.04. und ab 01.11. läuft dann die Rente. Die Zahlung von 01.04.-31.10. wird mit der Krankenkasse verrechnet.

Vielen Dank für alle Antworten

Wenn ihr den Antrag gestellt habt, kommt meist ein Schreiben von der Rentenstelle, daß man bemüht ist den Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Aber es ist durchaus möglich, daß das 2-3 Monate dauert bis eine Entscheidung kommt. Die “gute“ Nachricht ist, wenn der Rentenantrag, bzw Rente genehmigt wird, dann wird ab Datum der Antragstellung nachgezahlt.

turnmami  15.09.2017, 09:33

Das Datum der Antragstellung hat nichts mit dem Rentenbeginn zu tun. Wichtig ist der Eintritt der Erwerbsminderung. Daran bemisst sich der Rentenbeginn

Alicia54  15.09.2017, 12:43

Sorry, da muß ich widersprechen, bzw aufklären. Auch habe im September 15 auf Anraten des AA den Antrag für EMIR gestellt, die erst im November genehmigt wurde und bekam eine Einmalzahlung ab Datum der Antragstellung (September-November 15). Das heißt also, Rentenbeginn November, aber ab Antragstellung September rückwirkend, Anfang Dezember auf mein Konto überwiesen.

turnmami  26.10.2017, 06:54
@Alicia54

in den aller, aller wenigsten Fällen wird der Leistungsfall der EM auf das Antragsdatum gelegt. Nur weil du einer dieser Ausnahmefälle bist, kannst du nicht davon ausgehen, dass dies bei jedem so ist. Lies mal den §99 SGB VI. Hier steht nichts von Rentenbeginn ist Antragsdatum...

Alicia54  26.10.2017, 09:18

In dem von Dir genannten Paragraphen steht lediglich etwas über die Anspruchsvoraussetzungen, aber nicht's darüber, zu/ab welchem Datum die Zahlung erfolgt. Im Übrigen sagte mir die Sachbearbeiterin schon bei Antragstellung, daß, wenn die EMIR genehmigt wird, die Zahlung rückwirkend ab Datum/Monat der Antragstellung, bezahlt wird. Es dauert nicht grundlos so lange von der Genehmigung bis zur (ersten) Auszahlung, weil von dem Gesamtbetrag ab Antragstellung (waren bei mir ca 7000€), zunächst von der Rentenkasse eruiert wird, ob und welche anderen Träger, wie Arbeitsamt, Sozialamt, Zahlungen geleistet haben. Da das bei mir das Arbeitsamt war, wurden die Zahlungen, die ich bisher (Tag Antragstellung) von dort erhalten hatte, mit der Einmalzahlung (7000€) verrechnet, sodaß mir ca 3000€ überwiesen wurden. Da das wohl immer so gehandhabt wird, lt. Aussage der Sachbearbeiterin, bin ich kein Ausnahmefall, zumindest nicht, wenn man vorher ALG I bekam.