Regenwasser bzw. Oberflächenwasser von höher gelegenen Grundstück?

5 Antworten

Wenn es ein Bauamt in eurem Landratsamt gibt, erkundige dich erstmal dort. Die auf dem Rathaus sind meist Keine Fachleute.

Nächster wichtiger .schritt wäre ein Rechtsanwalt für Baurecht.

Übrigens ich hatte so etwas ähnliches auch, und der obere musste sein Wasser einfassen, auch die Höhe war gar nicht genehmigt, zum unteren Stück. Ja und die feuchten Stellen in meinem Keller sind jetzt wieder weg.

Das hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.

Das örtliche Bauamt sollte Dir ggf. weiterhelfen können.

Bei uns muss man dafür sorgen, dass kein Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück fließt.

Das steht auch extra so in der Entwässerungsgenehmigung.

Ihr solltet mal das Gespräch mit dem Nachbar suchen. Denn er muss keine Stützmauer bauen. Aber vielleicht gibt es nach einem Gespräch eine Lösung, die alle befriedigt.

Da wir auch erst gebaut haben (in Baden-Württemberg) weiß ich, dass eine Drainage und eine Sickergrube PFLICHT ist.
Diese muss ein Volumen eines Fiktiven Jahrhundertregens fassen können.

Hoffe das hilft dir.