Regenwasser bzw. Oberflächenwasser von höher gelegenen Grundstück?
Hallo
und vorab schon mal ein großes Dankeschön für eure/ihre Antworten. Nun zu unserem Problem. Unser Nachbar, der nach uns gebaut hat, wohnt auf einem Grundstück, welches ca 2 m höher liegt als unseres. Auch durch seine eigenen Baumaßnahmen kam dieser Höhenunterschied zu Stande. Sein Haus befindet sich ca. 5 m von unser Grenze entfernt. Jetzt möchte er zu unserer Grenze hin (direkt auf dem Gefälle) nur eine Hecke pflanzen. Weder legt er eine Drainage noch lässt er eine Stützmauer bauen. Unsere Befürchtungen sind jetzt, dass sein Wasser (Regen- bzw. Oberflächenwasser) ungehindert auf unser tiefer gelegenes Grundstück fließt. Ist das rechtlich so in Ordnung und falls nicht was können wir tun bzw. veranlassen?
Vielen Dank
5 Antworten
Wenn es ein Bauamt in eurem Landratsamt gibt, erkundige dich erstmal dort. Die auf dem Rathaus sind meist Keine Fachleute.
Nächster wichtiger .schritt wäre ein Rechtsanwalt für Baurecht.
Übrigens ich hatte so etwas ähnliches auch, und der obere musste sein Wasser einfassen, auch die Höhe war gar nicht genehmigt, zum unteren Stück. Ja und die feuchten Stellen in meinem Keller sind jetzt wieder weg.
Das hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.
Das örtliche Bauamt sollte Dir ggf. weiterhelfen können.
Bei uns muss man dafür sorgen, dass kein Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück fließt.
Das steht auch extra so in der Entwässerungsgenehmigung.
Das musst du nicht hinnehmen.
Dieses stellt eine Beeinträchtigung für dich da.
Der Nachbar ist verpflöichtet alles Mögliche zu tun, um dieses zu verhindern.
Ihr solltet mal das Gespräch mit dem Nachbar suchen. Denn er muss keine Stützmauer bauen. Aber vielleicht gibt es nach einem Gespräch eine Lösung, die alle befriedigt.
Da wir auch erst gebaut haben (in Baden-Württemberg) weiß ich, dass eine Drainage und eine Sickergrube PFLICHT ist.
Diese muss ein Volumen eines Fiktiven Jahrhundertregens fassen können.
Hoffe das hilft dir.